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Aktualisiert: 23. Mai 2025
Ich befragte mich bei verschiedenen Rechtsanwälten, nicht nur in Dresden, sondern auch in Berlin und anderswo. Ich hätte so gern gleich direkt wegen der "abgrundtiefen Unsittlichkeiten", die mir vorgeworfen wurden, verklagt, doch wurde mir einstimmig versichert, daß dies unmöglich sei. Eine Klage könne nicht auf ideale Dinge gerichtet, sondern müsse materiell begründet sein.
Sie fand in Herrn Cardauns, dem damaligen Hauptredakteur der "Kölnischen Volkszeitung", den Mann, der durch seine Veröffentlichungen für diese Verbreitung mehr als reichlich sorgte und es sogar unternahm, die sogenannten "Beweise" zu liefern, daß die betreffenden Unsittlichkeiten aus keiner anderen als nur aus meiner Feder stammen.
Die erste Spur von diesen meinen "Unsittlichkeiten" tauchte drüben in den Vereinigten Staaten auf. Kommerzienrat Pustet, welcher da drüben Filialen besitzt, schrieb mir von diesem Gerücht und wünschte, daß ich mich darüber äußere. Das tat ich. Ich antwortete ihm, daß ich von Unsittlichkeiten nichts wisse und die Sache untersuchen lassen werde, wenn es sein müsse sogar gerichtlich.
Es ist gewiß sehr viel blinder Glaube dazu nötig, gleich ihm zu denken, daß meine "Unsittlichkeiten" auch noch in anderer Weise bewiesen werden können, als nur durch Vorlegung meiner Originalmanuskripte. Der Wortschwall tut es nicht; auch Behauptungen bleiben ohne Erfolg, wenn sie nicht bewiesen werden.
Es meldete sich aber Keiner, der es tat. Auch Pustet tat es nicht. Wahrscheinlich kannte er die angeblichen Unsittlichkeiten ebenso wenig als ich. Leider war ich nach einiger Zeit gezwungen, ihm meine Mitarbeiterschaft zum zweiten Male aufzusagen. Das erste Mal hatte ich es getan, als Heinrich Keiter noch lebte.
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