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Aktualisiert: 19. Mai 2025
Der unschädlichste und erfreulichste aber ist Herr Cardauns, der meines Wissens niemals zu dem Eingeständnis gebracht werden konnte, daß er meine Originalmanuskripte nicht besitze, kürzlich aber in Bonn in meiner Gegenwart vor dem beauftragten Richter als Zeuge zugeben mußte, daß er sie noch nie gesehen habe.
Es ist gewiß sehr viel blinder Glaube dazu nötig, gleich ihm zu denken, daß meine "Unsittlichkeiten" auch noch in anderer Weise bewiesen werden können, als nur durch Vorlegung meiner Originalmanuskripte. Der Wortschwall tut es nicht; auch Behauptungen bleiben ohne Erfolg, wenn sie nicht bewiesen werden.
Fischer konnte meine Originalmanuskripte nicht bekommen; sie waren nicht mehr da; sie waren wirklich vernichtet. Es war ihm also unmöglich, sich aus einem "Schundverleger", wie er sich in einem Briefe an mich bezeichnete, in einen Buchverleger zu verwandeln.
Würde Rosegger den Beweis antreten, daß dies eine Lüge sei? Oder würde er sagen, daß man die Wahrheit dieser Behauptung ihm zu beweisen habe? Ich bin überzeugt, das Letztere. Ich verlange die Vorlegung meiner Originalmanuskripte. Einen andern Beweis kann es nicht geben.
Jedermann mußte hierauf annehmen, daß er meine Originalmanuskripte in den Händen habe, und darum glaubte man ihm, zumal die Blätter, in denen er seine Behauptungen aufstellte, mir die Aufnahme meiner Entgegnungen beharrlich verweigerten. Er machte mit seiner Selbsttäuschung Schule: andere täuschten sich mit, bis sie mit der Zeit dann ganz von selbst zur richtigen Einsicht kamen.
Ich könne diese Aenderungen sehr leicht nachweisen; ich brauche nur meine Originalmanuskripte vorzulegen. "Aber die sind ja verbrannt!" fiel ich ein. Das stellte Fischer aber ganz entschieden in Abrede. Er behauptete, sie seien noch da.
Ich brauche hier wohl nicht noch weitere Beispiele, die mir zur Verfügung stehen, anzuführen, um es begreiflich zu machen, daß ich absolut die Vorlegung meiner Originalmanuskripte verlange, deren Beweiseskraft doch jedenfalls eine ganz andere ist als etwa die dunkle Erinnerung eines alten Schriftsetzers, der man es zumutet, sich nach dreißig Jahren in dem Tohu wa bohu der damaligen Münchmeyerschen Schriftkästen zurechtzufinden.
Ganz selbstverständlich konnte der wahre, unanfechtbare Beweis nur durch die Vorlegung der von mir geschriebenen Originalmanuskripte geführt werden. Jeder andere Beweis konnte nur durch absichtliche Täuschung oder Selbstbetrug ermöglicht sein und mußte sich schließlich zur Spiegelfechterei gestalten. Welche Art des Beweises nun führte Herr Cardauns? Er brachte Behauptung über Behauptung.
Wenn er dafür sorgte, daß ich meine Originalmanuskripte zurückerhielt, konnte er die Schundarbeiten fallen lassen und an ihrer Statt meine Originale herausgeben; da war ihm und zugleich auch mir geholfen; er war kein Schundverleger mehr, und ich konnte beweisen, daß ich nichts Unsittliches geschrieben hatte.
Ich fragte mich, ob ich trauen dürfe. Waren die Originalmanuskripte wirklich noch da, so konnte ich allerdings alle gegen mich gerichteten Vorwürfe, wie Fischer gesagt hatte, mit einem Schlage verstummen machen. Aber er konnte mich täuschen wollen oder auch selbst getäuscht worden sein.
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