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Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich v. Bülow , Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun brachte Köthen *cette affaire ennuyante*, wie Bernstorff zu seufzen pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse ein Ausschuß zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan, damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen