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Aktualisiert: 31. Mai 2025
Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der Deckung der Pensionslasten rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird.
Und ich scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt, was die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe. Nun kommt der zweite Punkt.
Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere Gewinnbeteiligung wieder funktioniert.
Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert der Produktion nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für Arbeitsleistungen gezahlt worden ist.
Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit minderwertiger Ware begnügen.
Das Kennzeichen, daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, daß unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen müssen.
Demnach müssen wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in Rücklage zu bringen suchen. Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt würden.
Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr, wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen.
Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir weiterzuverkaufen?
Das Kapital hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung gebracht werden muß.
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