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Aktualisiert: 30. April 2025
Letzteres ist schon wegen des zu bezahlenden Postgeldes erforderlich, weil Gold- und Silbermünze verschieden taxirt wird, indem das Gold, in großen Summen, nicht so viel Postgeld trägt, als Silbermünze. Auch wird, wenn das Geld auf der Post verlohren gehen sollte, es nur in der Münzsorte wieder ersetzt, in welcher es aufgegeben wurde.
Bei =ankommenden Briefen= ist etwa Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.
Ich werde es selbst noch besser durchdenken, und dann mit meinen Bemerkungen es Dir schiken; kaufe daher nur nicht so viel weisses Garn, sondern rohes. Ich habe noch mancherlei sehr =sichere= Gedanken zur Verbesserung der Bandfabriken, von denen ich nur zweifle, ob ich sie Dir schriftlich vortragen kann. Hierüber ein andermal. Die alte Uhr ist, glaub ich des Postgeldes nicht werth.
Post- oder Portofreiheit, oder Befreiung von Bezahlung des Postgeldes kann nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt sich nie weiter, als in dem Maaße, in welchem sie ausdrücklich bewilligt ist. Solche Portobefreiung pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer gemeinnützigen Unternehmungen, oder für bestimmte Geschäfte ertheilt zu werden.
Es mag nun das Porto bei der Aufgabe bezahlt und die Ansetzung des Postgeldes aus Versehen eines Postamtes geschehen, oder das Wort franco mag, weil es entweder undeutlich, oder an einer ungewöhnlichen Stelle des Couverts geschrieben war, von dem Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen diesen Fällen die Zurücksendung des Briefs geschehen müssen, damit der Fehler an seinem Orte verbessert werde.
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