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Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die

Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre auf alle Fälle zu verhindern.

Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann . Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren zuvor.

Der Friede zu Utrecht 108-133 Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im Jahre 1468 S. 108. Trennung Kölns von der Hanse S. 111. Hansetag im April 1469 S. 113. Burgundische Vermittlung S. 114. Beginn des Kaperkrieges S. 115. Bündnisanträge der Westmächte S. 116. Hansetag zu Lübeck im September 1470 S. 116.

Aber der kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung des Handels mit England zur Folge zu haben.

Heinrich VI. war nicht abgeneigt, sich mit ihnen über die Aufrechterhaltung des gegenseitigen Handelsverkehrs zu verständigen. Die Bemühungen des Hochmeisters und Kölns, die Städte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen, erwiesen sich aber als erfolglos. Sie mußten den König bitten, die Versammlung um ein Jahr zu verschieben.

Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten 1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns eine rege Vermittlertätigkeit.

Annahme des Vertrages durch die Städte S. 127. Wiederherstellung des Londoner Kontors S. 128. Wiederaufnahme Kölns in die Hanse und in das Kontor S. 129. Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130. Der englische Ostseehandel S. 131. Englands Handel nach Norwegen und Island in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts S. 132.