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Aktualisiert: 26. Juni 2025


Von der Unvollständigkeit und Unvollkommenheit unserer juristischen Grundlage habe ich Ihnen schon erzählt. Es mußte der Grundbegriff gefunden werden, der es uns ermöglichte, den wirtschaftlichen Kreislauf umzugestalten.

Weit schlimmer und verderblicher wirkte jedoch in letzterer Beziehung die Stellung, welche die Juristen und die juristischen Fakultäten zur Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre Auctorität unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht allein das Erlöschen derselben verhinderten, sondern auch deren Fortführung und Steigerung veranlassten.

Modellierungen, Simulationen, Aussagen von Genexperten und vieles mehr gehören bereits zum juristischen Alltag. Der Kontext dieser Veränderungen wirft ein Licht auf ihre politische Bedeutung. Wenn die Praxis von Politik und Justiz total getrennt wäre, würde die Effizienz beider darunter leiden.

Er zitierte Stellen aus seinen Schriften, schien selbst die trockensten juristischen Abhandlungen zu kennen und pries die von Feuerbach durchgeführte Abschaffung der Folter als eine Tat, die über die Jahrhunderte leuchten würde. Es war ein Mittel zu blenden, wie irgendein andres. Auf allen Gassen, in allen Salons gab es alsbald nur einen einzigen Gesprächsstoff, und das war Lord Stanhope.

Bestimmter laesst die Entwicklung der juristischen Literatur sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formulariensammlungen und Worterklaerungen zu den Gesetzen sich beschraenkt; in dieser Periode bildete sich zunaechst eine Gutachtenliteratur, die ungefaehr unseren heutigen Praejudikatensammlungen entspricht. Bald schritt man fort zu einer eigentlich systematischen Darstellung des Landrechts.

Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg: »Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei, bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten Fakultätsinsiegels

Diese allgemeine gesetzliche Staatsaufsicht hat aber zum Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der Stiftungsorgane und die Sicherung dauernder Übereinstimmung der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der juristischen Person verliehen worden ist welche Urkunde im vorliegenden Fall seit dem 16.

Daher sollte die Justiz, die die Rechte der einzelnen schützen soll, sich in Fragen der Gerechtigkeit nicht mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufriedengeben. Wenn man dieses Ideal an der juristischen Praxis mißt, ist dies fast schon ein masochistisches Unterfangen.

Es war damals nöthig, zu entscheiden, ob die 1679 aufgestellte oder die im Jahre 1685 geschaffene, ersterer entgegenlaufende Regel als Gesetz des Lande zu betrachten sei. Es wurde in beiden Häusern lange über diesen Punkt debattirt, wobei sich die vorzüglichsten juristischen und parlamentarischen Kräfte, an denen jenes Zeitalter überaus reich war, betheiligten.

Bewiesen wird dieses einerseits durch die Menge der Gutachten, welche im siebenzehnten Jahrhundert in den Hexenprozesssachen von juristischen Fakultäten abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakultäten die juristische Doctor- oder Licentiatenwürde ertheilt wurde.

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