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Aktualisiert: 28. November 2025


Ein sicheres Geleit mußte man ihm mit dreißig bis vierzig Pfund Sterling bezahlen, und wenn ein solcher Geleitsbrief auch keine gesetzliche Gültigkeit hatte, so setzte er den Inhaber wenigstens in den Stand, die Posten der »Lämmer« ungehindert zu passiren und einen Seehafen zu erreichen, um ins Ausland entfliehen zu können.

Die Inhaber dieser Geschäfte sind ebenso wie die Brauereivertreter meist Leute, die niemals in der Brauerei oder im Bierverlag gearbeitet haben, sie besitzen lediglich kaufmännische Bildung.

Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde gelten die Normen, welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind . Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine juristische Person.

Er verlangsamte seine Schritte und klimperte, überlegend, mit dem Geld in der Tasche. Er schnupperte in der Luft, die nach Kaffee roch, und zündete sich eine Zigarette an. Hier war der Korso! Hier war der Betrieb! Es weitete sich seine Brust und er atmete auf. Kein Gesicht, das er nicht kannte. Kein Laden, mit dessen Inhaber er nicht schon Tausch und Geschäfte hatte.

Zunächst giebt sich dies darin kund, dass in den Geschäften mit grösserem Umsatz der Inhaber das Bier nicht mehr selbst ausfährt, sondern seine Thätigkeit auf die Aufsicht im Geschäft und den Verkehr mit den Kunden und Lieferanten beschränkt. Zur Illustrierung dieser Thätigkeit ist es nötig, sich von den Räumlichkeiten eines solchen Bierverlages eine Vorstellung zu machen.

Die Inhaber derjenigen Geschäfte, welche aus neuerer Zeit stammen, waren zu einem grossen Teil früher Kutscher bei einer Brauerei oder einem Bierverleger und wagten es dann, auf ihre Ersparnisse und den von den Lieferanten gewährten Kredit sich stützend, einen Bierverlag zu gründen.

Da es ein solches in Jeddam bisher nicht gegeben hatte und die Einkäufe in der nächsten größeren Stadt besorgt worden waren, hätte das Geschäft wohl gedeihen können, wenn nicht der Inhaber ein Jude gewesen wäre, von welchem Volke die Bewohner von Jeddam durchaus nichts wissen wollten.

Der wahre Grund war aber der, dass die Tholba der Moschee zu viele Gläser Araki umsonst verlangten und da der Inhaber der Schenke ohne sich selbst Schaden zu thun, diese nicht mehr verabfolgen wollte, so fand die heilige und gelehrte Corporation schnell einen Grund, die Schenke gesetzlich dort aus dem Auge zu schaffen. Tout comme chez nous, dachte ich, als der frühere Besitzer mir dies erzählte.

Aber als das eigentliche Talent und Haupt der Vereinigung zeigte sich unzweideutig der andere der Männer, Inhaber der Guitarre und im Charakter eine Art Baryton-Buffo, fast ohne Stimme dabei, aber mimisch begabt und von bemerkenswerter komischer Energie.

Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des Statuts näher geregelten wirtschaftlichen Rechte der Arbeiter und Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde.

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