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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Sie sind der Habsucht, dem Stolz, Müßiggang und der Schwelgerei ergeben. Sie halten ohne Scham ihre unehelichen Kinder und Huren gleich Eheweibern im Haus und sind ein Gräuel in der Kirche. Die Priester und Kleriker leben öffentlich im Konkubinat und entrichten ihren Bischöfen den Hurenzins.
Er schrieb gleichfalls gegen das Zölibat, meinte aber, dass die Päpste es schwerlich abschaffen würden, da ihnen der Hurenzins gar zu gut tue. Auf der Trientiner Synode, wo all der alte römische Kohl wieder aufgewärmt wurde, bestätigte man auch wieder aufs neue das Zölibat und erließ die strengsten Befehle gegen das Konkubinat. Aber auch diese Beschlüsse halfen nicht viel.
Sie dekretierten, dass jeder Geistliche, mochte er nun eine Konkubine haben oder nicht, einen bestimmten jährlichen Hurenzins entrichten müsse. Als Beleg dafür, dass das Konkubinat unter den Geistlichen im 15.
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