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Aktualisiert: 24. Mai 2025
Heiß steigt dem Abt das Blut zu Kopf; der Gedanke Frankreich zum Schutz aufzurufen, erregt Alphons, es hämmern und pochen die Schläfe, sein Körper zittert und die zuckenden Lippen flüstern: „Frankreich! Frankreich! Wird es uns nützen, uns retten? Die Not und Gefahr ist groß! Kommt Eberhard ins Land zurück, so ist 's zu Ende!“ Ein Seufzer aus gequälter Brust begleitet diese Worte. Dem in seinen alten Rechten bedrohten Abt ist es schwer ums Herz. Mag der Prälat von Georgen leichter sich unter französischen Schutz begeben haben oder bereit sein zu diesem unzweifelhaft folgenschweren Schritt: Alphons vermag ihn nicht so rasch zu thun. Es regt sich im tiefsten Grunde ein Gefühl der Anhänglichkeit an die Heimat, und diese ist und bleibt ja doch das deutsche Württemberg. Aber wie zerfahren sind die Verhältnisse im schwäbischen Heimatlande! Der fremde, freilich den Glauben schirmende österreichische Kaiser, für die Klöster Hort und Schützer, gebietet mit Waffengewalt, der Schwede kämpft für den Herzog und den neuen Glauben, und eigentlicher Herr, angestammt von Gottes Gnaden, Landesvater ist der exilierte Herzog Eberhard. Fern der Heimat lebt der Herzog; kommt er wieder und siegen die schwedischen Waffen, so endet die Klosterherrschaft wie einst unter Abt Jakob Hohenreuter. Ein Rangen ist's um Pflicht und Vaterlandsliebe. Hier gebietet der Eid auf Glauben und Papst, dort mahnt das Gefühl der Landesangehörigkeit. Kann und darf sich der Abt von Alpirsbach von den Prälaten und Bischöfen trennen, darf er die Herrschaft des Klosters preisgeben dem andersgläubigen Landesherrn? Ist der Abt nicht durch heilige Eide gebunden, sein Leben hinzugeben für den Bestand der Abtei nach verbrieften Rechten? Gewährt
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