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Aktualisiert: 3. Mai 2025


Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im Glauben an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine verheerende Praxis zu verabscheuen, weisen dann den fessellosen Gerichtsgang in gesetzliche Schranken, aboliren und begnadigen; ein freies Wort führt an solchen Asylen fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, sprengt eine unterminirte Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn sammt seinen Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste jagt.

Das Brüderpaar, das sich vor der Pest auf den Irchelberg flüchtet, erwürgt sich da in der Hungersnoth um einer gefangenen Maus willen. Bluntschli, Memorabilia Tigurina 1, 117. Zur Zeit des Beulentodes war es in den Hexenprozessen eine stehende Inquisitionsfrage, ob die angeklagte Person auch Mäuse gehext habe. Aargau. Sag. 2, 172.

Er will darauf leben und sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung, dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen willHier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel gebrauche!

In den Wetzlar'schen Beiträgen zu den Hexenprozessen (von 1847) wird ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27.

Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen, Einen hervorzuheben.

Kriminalverfahren vorzüglich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum Bamberg während der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenmässigen Urkunden gezogen von G. v.

Wie können wir an den endlichen Sieg unserer Sache glauben und uns unterfangen, andere davon überzeugen zu wollen, wenn die Ansichten einzelner, hier des Parteivorstands, ganz besonders die Bebels, zum Kredo erhoben werden und jeder Andersgläubige der Ketzerei beschuldigt wird, ungehört, wie bei den Hexenprozessen? ... Die Redakteure haben ihre Schuldigkeit getan, tun wir die unsere! ...«

Späterhin fand die Stellung der öffentlichen Meinung in Frankreich zu den Hexenprozessen in der spöttischen Bemerkung =Voltaires= Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen gebe, die Hexen zu verschwinden beginnen. Im Jahr 1672 wies daher =Colbert= die Magistrate an, Klagen auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in einer Anzahl von Fällen die Todesstrafe in Verbannung.

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