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Aktualisiert: 15. Juli 2025
Die Substanz als diese Einheit des Seyns und der Reflexion ist wesentlich das Scheinen und Gesetztseyn ihrer. Das Scheinen ist das sich auf sich beziehende Scheinen, so ist es; dieß Seyn ist die Substanz als solche. Umgekehrt ist dieses Seyn nur das mit sich identische Gesetztseyn, so ist es scheinende Totalität, die Accidentalität.
Das Seyn ist in seinem Übergange zum Wesen zu einem Schein oder Gesetztseyn, und das Werden oder das Übergehen in Anderes zu einem Setzen geworden, und umgekehrt hat das Setzen oder die Reflexion des Wesens sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten, einem ursprünglichen Seyn hergestellt.
Diese Unterschiede, der Form und des Wesens, sind daher nur Momente der einfachen Formbeziehung selbst. Aber sie sind näher zu betrachten und festzuhalten. Die bestimmende Form bezieht sich auf sich als aufgehobenes Gesetztseyn, sie bezieht sich damit auf ihre Identität als auf ein Andres.
Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es besteht wieder aus Theilen und so fort ins Unendliche. Diese Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das Verschwinden ihrer selbst ist.
So die Gleichheit und Ungleichheit selbst, das Gesetztseyn, geht durch die Gleichgültigkeit oder die an sich seyende Reflexion zurück in die negative Einheit mit sich; in die Reflexion, welche der Unterschied der Gleichheit und Ungleichheit an sich selbst ist. Die Verschiedenheit, deren gleichgültige Seiten ebenso sehr schlechthin nur Momente als Einer negativen Einheit sind, ist der Gegensatz.
Die Form ist die absolute Negativität selbst, oder die negative absolute Identität mit sich, wodurch eben das Wesen nicht Seyn, sondern Wesen ist. Diese Identität abstrakt genommen, ist das Wesen gegen die Form; so wie die Negativität abstrakt genommen als das Gesetztseyn, die einzelne Formbestimmung ist.
Die Bedingung ist daher die ganze Form der Grundbeziehung; sie ist das vorausgesetzte Ansichseyn derselben, aber damit selbst ein Gesetztseyn, und ihre Unmittelbarkeit dieß, sich zum Gesetztseyn zu machen; sich somit von sich selbst so abzustoßen, daß sie sowohl zu Grunde geht, als sie Grund ist, der sich zum Gesetztseyn macht und hiermit auch zum Begründeten; und beides ist ein und dasselbe.
An die passive Substanz tritt die Wirkung, wodurch sie als Gesetztseyn nun auch erscheint, aber erst darin passive Substanz ist. Nach beiden Seiten also des identischen sowohl als des negativen Beziehens der andern auf sie, wird jede das Gegentheil ihrer selbst; dieß Gegentheil aber wird jede, daß die andere, also auch jede, identisch mit sich selbst bleibt.
Weil auch dem Möglichen diese unmittelbare Wirklichkeit zukommt, so ist es so sehr als das Wirkliche, bestimmt als zufällig, und ebenfalls ein Grundloses. Das Zufällige ist aber zweitens das Wirkliche als ein nur Mögliches oder als ein Gesetztseyn; so auch das Mögliche ist als formelles An-sich-seyn nur Gesetztseyn.
Aber das Setzen ist nun in Einheit mit der äußern Reflexion; diese ist in dieser Einheit absolutes Voraussetzen; das heißt, das Abstoßen der Reflexion von sich selbst, oder Setzen der Bestimmtheit als ihrer selbst. Das Gesetztseyn ist daher, als solches Negation; aber als vorausgesetztes ist sie als in sich reflektirte. So ist das Gesetztseyn Reflexions-Bestimmung.
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