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Aktualisiert: 15. Juli 2025


Daß beide als Momente gesetzt sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere, die unmittelbare als Moment ist; hier macht das Ganze die Einheit beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als Gesetztseyn.

Als diese durch das sich aufhebende Vermitteln vermittelte Unmittelbarkeit ist es zugleich das Ansichseyn des Grundes, und das Unbedingte desselben; aber dieß Ansichseyn ist zugleich selbst wieder ebenso sehr nur Moment oder Gesetztseyn, denn es ist vermittelt.

Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Daseyn; seine Form hat die zwei Momente, das Gesetztseyn, nach welchem es als Bedingung Material und Moment des Grundes ist; und das Ansichseyn, nach welchem es die Wesentlichkeit des Grundes oder seine einfache Reflexion in sich ausmacht. Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Daseyn äußerlich; denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.

Als die Wahrheit der Substantialität erwies sich die substantielle Identität, welche ebenso sehr und nur als das Gesetztseyn ist. Das Gesetztseyn ist das Daseyn und Unterscheiden; das An- und Fürsichseyn hat daher im Begriffe ein sich gemäßes und wahres Daseyn erreicht, denn jenes Gesetztseyn ist das An- und Fürsichseyn selbst.

Das Allgemeine dagegen ist gesetzt als das Wesen seiner Bestimmung, die eigene positive Natur derselben. Denn die Bestimmung, die sein Negatives ausmacht, ist im Begriffe schlechthin nur als ein Gesetztseyn, oder wesentlich nur zugleich als das Negative des Negativen, und sie ist nur als diese Identität des Negativen mit sich, welche das Allgemeine ist.

Die Bestimmtheit des Wesens als Grund wird hiermit die gedoppelte, des Grundes und des Begründeten. Sie ist erstens das Wesen als Grund, bestimmt das Wesen zu seyn gegen das Gesetztseyn, als Nichtgesetztseyn. Zweitens ist sie das Begründete, das Unmittelbare, das aber nicht an und für sich ist, das Gesetztseyn als Gesetztseyn.

Die Substanz dieses Systems ist Eine Substanz, Eine untrennbare Totalität; es giebt keine Bestimmtheit, die nicht in diesem Absoluten enthalten und aufgelöst wäre; und es ist wichtig genug, daß Alles, was dem natürlichen Vorstellen oder dem bestimmenden Verstande als selbstständiges erscheint und vorschwebt, in jenem nothwendigen Begriffe gänzlich zu einem bloßen Gesetztseyn herabgesetzt ist.

Die Beziehung des Negativen auf sich selbst ist also seine Rückkehr in sich; sie ist Unmittelbarkeit, als das Aufheben des Negativen; aber Unmittelbarkeit schlechthin nur als diese Beziehung oder als Rückkehr aus einem, somit sich selbst aufhebende Unmittelbarkeit. Dieß ist das Gesetztseyn; die Unmittelbarkeit rein nur als Bestimmtheit oder als sich reflectirend.

Oder das Gesetz bloß für sich betrachtet, so sind die Seiten seines Inhalts gleichgültige gegen einander; aber ebenso sehr sind sie durch ihre Identität aufgehobene; das Gesetztseyn der einen ist das Gesetztseyn der andern; also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen ihrer selbst.

Als Gesetztseyn nämlich ist sie die Negation als solche, ein Nichtseyn gegen ein Anderes, nämlich gegen die absolute Reflexion in sich oder gegen das Wesen. Aber als Beziehung auf sich ist sie in sich reflektirt. Diese ihre Reflexion und jenes Gesetztseyn sind verschieden; ihr Gesetztseyn ist vielmehr ihr Aufgehobenseyn; ihr Reflektirtseyn in sich aber ist ihr Bestehen.

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