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Aktualisiert: 15. Juli 2025


Dieser, die aus der Wechselwirkung resultirende Totalität, ist die Einheit der beiden Substanzen der Wechselwirkung, so daß sie aber nunmehr der Freiheit angehören, indem sie nicht mehr ihre Identität als ein Blindes, das heißt Innerliches, sondern daß sie wesentlich die Bestimmung haben, als Schein oder Reflexions-Momente zu seyn, wodurch jede mit ihrem Andern oder ihrem Gesetztseyn ebenso unmittelbar zusammengegangen und jede ihr Gesetztseyn in sich selbst enthält, somit in ihrem Andern schlechthin nur als identisch mit sich gesetzt ist.

Aus dem Grunde, weil die Ursache ein Endliches, Bestimmtes überhaupt ist; bestimmt als Ein Moment der Form gegen die Wirkung; so hat sie ihre Bestimmtheit oder Negation außer ihr; eben damit aber ist sie selbst endlich, hat ihre Bestimmtheit an ihr, und ist somit Gesetztseyn oder Wirkung.

Indem sie nun aber in ihrem Gesetztseyn oder in ihrer eigenen Bestimmung gesetzt wird, wird sie dadurch vielmehr nicht aufgehoben, sondern geht so nur mit sich selbst zusammen, und ist also in ihrem Bestimmtwerden Ursprünglichkeit.

Die Negation der realen Möglichkeit ist somit ihre Identität mit sich: indem sie so in ihrem Aufheben der Gegenstoß dieses Aufhebens in sich selbsi ist, ist sie die reale Nothwendigkeit. Was nothwendig ist, kann nicht anders seyn; aber wohl was überhaupt möglich ist; denn die Möglichkeit ist das Ansichseyn, das nur Gesetztseyn, und daher wesentlich Andersseyn ist.

Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit, seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes; durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch gesetzt, und umgekehrt das Gesetztseyn oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit dagegen ein gleichgültiges Daseyn, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte.

Das Negative ist das für sich bestehende Entgegengesetzte, gegen das Positive, das die Bestimmung des aufgehobenen Gegensatzes ist; der auf sich beruhende ganze Gegensatz, entgegengesetzt dem mit sich identischen Gesetztseyn. Das Positive und Negative ist hiermit nicht nur an sich positiv und negativ, sondern an und für sich.

Im Gesetze ist noch dieser Unterschied vorhanden, daß die Identität seiner Seiten nur erst eine innere ist, und diese Seiten sie noch nicht an ihnen selbst haben; damit ist eines Theils jene Identität nicht realisirt; der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer, sondern ein gleichgültiger, verschiedener Inhalt; andern Theils ist er damit nur an sich so bestimmt, daß das Gesetztseyn des einen, das Gesetztseyn des andern ist; dieß ist noch nicht an ihm vorhanden.

Sie ist die wirkliche Substanz, weil die Substanz als Macht sich selbst bestimmt; aber ist zugleich Ursache, weil sie diese Bestimmtheit auslegt oder als Gesetztseyn setzt; so setzt sie ihre Wirklichkeit als das Gesetztseyn oder als die Wirkung. Diese ist das Andere der Ursache, das Gesetztseyn gegen das Ursprüngliche und durch dieses vermittelt.

In jenem Sinne wird das Daseyn für etwas Höheres genommen, als das Gesetztseyn, und dieses der äußern Reflexion, dem Subjektiven zugeschrieben. In der That aber ist das Gesetztseyn das Höhere; denn als Gesetztseyn ist das Daseyn, als das was es an sich ist, als Negatives, ein schlechthin nur auf die Rückkehr in sich bezogenes.

Das existirende Ding ist in seiner Auflösung dieser Gegensatz geworden; das Positive seiner Auflösung ist jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem andern Gesetztseyn. Zweitens ist diese reflektirte Unmittelbarkeit selbst bestimmt als das Gesetztseyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit der Existenz. Dieß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und wahrhaft Positive.

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