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Aktualisiert: 15. Juli 2025
Zweitens ist die nähere Bestimmung gleichgültig, nach welchen Größen sich in der Bewegung Raum und Zeit zu einander verhalten. Im Gesetze ist also zwar das Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der andern; aber ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Beziehung, er enthält nicht an ihm selbst dieß Gesetztseyn.
Die Reflexionsbestimmung hingegen hat zu diesem Grunde das Reflektirtseyn in sich selbst. Das Gesetztseyn fixirt sich zur Bestimmung, eben darum, weil die Reflexion die Gleichheit mit sich selbst in ihrem Negirtseyn ist; ihr Negirtseyn ist daher selbst Reflexion in sich. Die Bestimmung besteht hier nicht durch das Seyn, sondern durch ihre Gleichheit mit sich.
Das wahrhafte Ansichseyn ist das Ansichseyn in seinem Gesetztseyn; dieses ist die Eigenschaft. Damit ist die Dingheit in die Eigenschaft übergegangen. Das Ding sollte sich als an-sich-seyendes Extrem gegen die Eigenschaft verhalten und diese die Mitte zwischen den in Beziehung stehenden Dingen ausmachen.
Dieß macht nun die negative Seite der Erscheinung aus. Aber in dieser negativen Vermittelung ist unmittelbar die positive Identität des Existirenden mit sich enthalten. Denn es ist nicht Gesetztseyn gegen einen wesentlichen Grund, oder ist nicht der Schein an einem Selbstständigen; sondern ist Gesetztseyn, das sich auf ein Gesetztseyn bezieht, oder ist ein Schein nur in einem Scheine.
Dieß ist also derselbe Widerspruch, der das Positive ist, nämlich Gesetztseyn oder Negation, als Beziehung auf sich.
Das Vergehen der Accidenz ist Zurückgehen ihrer als Wirklichkeit in sich als in ihr Ansichseyn oder in ihre Möglichkeit, aber dieß ihr Ansichseyn ist selbst nur ein Gesetztseyn; daher ist es auch Wirklichkeit, und weil diese Formbestimmungen ebenso sehr Inhaltsbestimmungen sind, ist dieß Mögliche auch dem Inhalte nach ein anders bestimmtes Wirkliches.
An sich sind sie es, insofern von ihrer ausschließenden Beziehung auf Anderes abstrahirt, und sie nur nach ihrer Bestimmung genommen werden. An sich ist etwas positiv oder negativ, indem es nicht bloß gegen Anderes so bestimmt seyn soll. Aber das Positive oder Negative nicht als Gesetztseyn und damit nicht als Entgegengesetztes, ist es jedes das Unmittelbare, Seyn und Nichtseyn.
Beide also, das in die Gleichheit mit sich reflektirte Gesetztseyn hat die Ungleichheit, und das in die Ungleichheit mit sich reflektirte Gesetztseyn hat auch die Gleichheit an ihm. Das Positive und das Negative sind so die selbstständig gewordenen Seiten des Gegensatzes.
Die Kausalität ist dieß gesetzte Übergehen des ursprünglichen Seyns, der Ursache, in Schein oder bloßes Gesetztseyn, umgekehrt des Gesetztseyns in Ursprünglichkeit; aber die Identität selbst des Seyns und Scheins ist noch die innere Nothwendigkeit.
Das Zufällige bietet daher die zwei Seiten dar; erstens insofern es die Möglichkeit unmittelbar an ihm hat, oder, was dasselbe ist, insofern sie in ihm aufgehoben ist, ist es nicht Gesetztseyn noch vermittelt, sondern unmittelbare Wirklichkeit; es hat keinen Grund.
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