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Aktualisiert: 15. Juli 2025


Das Negative für sich betrachtet gegen das Positive ist das Gesetztseyn als in die Ungleichheit mit sich reflektirt, das Negative als Negatives. Aber das Negative ist selbst das Ungleiche, das Nichtseyn eines andern; somit ist die Reflexion in seine Ungleichheit vielmehr seine Beziehung auf sich selbst.

In sich kehrt das Wesen zurück als negirendes; es giebt sich also in seiner Rückkehr in sich, die Bestimmtheit, die eben darum das mit sich identische Negative, das aufgehobene Gesetztseyn, und somit ebenso sehr seyendes, als die Identität des Wesens mit sich als Grund ist.

Aber zugleich ist dieß, daß es so für Anderes ist, selbst nur ein Gesetztseyn; daß es ein Gesetztes ist, ist in seiner Unmittelbarkeit aufgehoben, und ein Daseyn ist dagegen, Bedingung zu seyn, gleichgültig. Drittens ist die Bedingung so ein Unmittelbares, daß sie die Voraussetzung des Grundes ausmacht.

Aber indem diese Einheit zugleich bestimmte oder gesetzte Einheit ist, so steht er der Form gegenüber; diese macht das Gesetztseyn aus, und ist gegen ihn das Unwesentliche. Er ist daher gleichgültig gegen sie; sie begreift sowohl die Form als solche, als auch die Materie; und er hat also eine Form und eine Materie, deren Grundlage er ausmacht, und die ihm als bloßes Gesetztseyn sind.

Aber das Andere seiner, das Negative, ist selbst nicht mehr Gesetztseyn oder Moment, sondern ein selbstständiges Seyn; so ist die negirende Reflexion des Positiven in sich bestimmt, dieß sein Nichtseyn von sich auszuschließen.

Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen; dieses ist die Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem andern Inhalte, so daß das Gesetztseyn des einen das Gesetztseyn des andern ist.

Oder beide sind das Gesetztseyn; insofern nun die unterschiedene Bestimmtheit als unterschiedene bestimmte Beziehung des Gesetztseyns auf sich genommen wird, so ist der Gegensatz eines Theils das Gesetztseyn in seine Gleichheit mit sich reflektirt; andern Theils dasselbe in seine Ungleichheit mit sich reflektirt; das Positive und Negative.

Bei dieser Unterscheidung des Wesens und der Form pflegt die äußere Reflexion stehen zu bleiben; sie ist nothwendig, aber dieses Unterscheiden selbst ist ihre Einheit, so wie diese Grundeinheit das sich von sich abstoßende und zum Gesetztseyn machende Wesen ist.

Der Unterschied hat die beiden Momente, Identität und Unterschied; beide sind so ein Gesetztseyn, Bestimmtheit. Aber in diesem Gesetztseyn ist jedes Beziehung auf sich selbst. Das eine, die Identität ist unmittelbar selbst das Moment der Reflexion in sich; ebenso ist aber das andere, der Unterschied, Unterschied an sich, der reflektirte Unterschied.

Das Wesen schließt als Grund sich von sich selbst aus, es setzt sich; sein Gesetztseyn, welches das Ausgeschlossene ist, ist nur als Gesetztseyn, als Identität des Negativen mit sich selbst. Dieß Selbstständige ist das Negative, gesetzt als Negatives; ein sich selbst Widersprechendes, das daher unmittelbar im Wesen als seinem Grunde bleibt.

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