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Aktualisiert: 15. Juli 2025
Jene absolute Allgemeinheit, die ebenso unmittelbar absolute Vereinzelung ist, und ein An- und Fürsichseyn, welches schlechthin Gesetztseyn und nur dieß An- und Fürsichseyn durch die Einheit mit dem Gesetztseyn ist, macht ebenso die Natur des Ich, als des Begriffes aus; von dem einen und dem Andern ist nichts zu begreifen, wenn nicht die angegebenen beiden Momente zugleich in ihrer Abstraktion und zugleich in ihrer vollkommenen Einheit aufgefaßt werden.
Was es nämlich erstlich selbst thut, ist der Widerspruch, sich an die Wahrnehmung halten und Dinge des Daseyns vor sich haben zu wollen, und anderer Seits dem Nichtwahrnehmbaren, durch die Reflexion bestimmten, sinnliches Daseyn zuzuschreiben; die kleinen Theile und Poren sollen zugleich ein sinnliches Daseyn seyn und es wird von ihrem Gesetztseyn als von derselben Weise der Realität gesprochen, welche der Farbe, Wärme u. s.f. zukommt.
Die beiden selbstständigen Reflexions-Bestimmungen für sich betrachtet, so ist das Positive das Gesetztseyn als in die Gleichheit mit sich reflektirt; das Gesetztseyn, das nicht Beziehung auf ein Anderes ist, das Bestehen also, insofern das Gesetztseyn aufgehoben und ausgeschlossen ist. Damit aber macht sich das Positive zur Beziehung eines Nichtseyns, zu einem Gesetztseyn.
Das Gesetztseyn der Seiten der äußerlichen Reflexion ist daher ein Seyn; so wie ihr Nichtgesetztseyn ein Nichtseyn. Die Momente des Gegensatzes näher betrachtet, so sind sie das in sich reflektirte Gesetztseyn oder Bestimmung überhaupt. Das Gesetztseyn ist die Gleichheit und Ungleichheit; sie beide in sich reflektirt machen die Bestimmungen des Gegensatzes aus.
Das Reich der Gesetze ist nicht nur dieß, daß das Gesetztseyn eines Inhalts das Gesetztseyn eines Andern ist, sondern diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative Einheit; jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das Andere ist daher nicht unbestimmt ein Anderes überhaupt, sondern es ist ihr Anderes, oder es enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beiden Seiten entgegengesetzte.
Ferner ist die wesentliche Welt auch der setzende Grund der erscheinenden Welt; denn, die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit enthaltend, hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum Gesetztseyn und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende Welt. Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt, sondern ihr bestimmter Grund.
Damit nun, daß in der Zufälligkeit das Wirkliche wie das Mögliche, das Gesetztseyn ist, haben sie die Bestimmung an ihnen erhalten; es wird dadurch zweitens die reale Wirklichkeit; womit ebenso reale Möglichkeit, und die relative Nothwendigkeit hervorgeht.
Deswegen ist das Gesetztseyn nur ein Gesetztseyn in Rücksicht auf das Wesen, als die Negation des Zurückgekehrtseyns in sich selbst. Das Gesetztseyn ist noch nicht Reflexions-Bestimmung; es ist nur Bestimmtheit, als Negation überhaupt.
2. In der Verschiedenheit als der Gleichgültigkeit des Unterschieds, ist sich überhaupt die Reflexion äußerlich geworden; der Unterschied ist nur ein Gesetztseyn oder als aufgehobener, aber er ist selbst die ganze Reflexion. Dieß näher betrachtet, so sind beide, die Identität und der Unterschied, wie sich so eben bestimmt hat, Reflexionen; jedes Einheit seiner selbst und seines Andern; jedes ist das Ganze. Damit aber ist die Bestimmtheit, nur Identität oder nur Unterschied zu seyn, ein Aufgehobenes. Sie sind darum keine Qualitäten, weil ihre Bestimmtheit durch die Reflexion in sich zugleich nur als Negation ist. Es ist also dieß Gedoppelte vorhanden, die Reflexion in sich als solche, und die Bestimmtheit als Negation, oder das Gesetztseyn. Das Gesetztseyn ist die sich äußerliche Reflexion; es ist die Negation als Negation; hiermit an sich zwar die sich auf sich beziehende Negation und Reflexion in sich; aber nur an sich; es ist die Beziehung darauf als auf ein
Dieß Gesetztseyn macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus, seine Unterschiede, weil sie unmittelbar das An- und Fürsichseyn ist, sind selbst der ganze Begriff; in ihrer Bestimmtheit allgemeine, und identisch mit ihrer Negation. Dieß ist nun der Begriff selbst des Begriffes. Aber es ist nur erst sein Begriff; oder er ist selbst auch nur der Begriff.
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