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Aktualisiert: 23. Mai 2025
So seltsam es von dem Urheber der Proskriptionen klingen mag, so bleibt es darum nichtsdestoweniger wahr, dass er die Todesstrafe fuer politische Vergehen abgeschafft hat; denn da nach roemischer, auch von Sulla unveraendert festgehaltener Sitte nur das Volk, nicht die Geschworenenkommission auf Verlust des Lebens oder auf gefaengliche Haft erkennen konnte, so kam die Uebertragung der Hochverratsprozesse von der Buergerschaft auf eine stehende Kommission hinaus auf die Abschaffung der Todesstrafe fuer solche Vergehen, waehrend andererseits in der Beschraenkung der verderblichen Spezialkommissionen fuer einzelne Hochverratsfaelle, wie deren eine die Varische im Bundesgenossenkrieg gewesen war; gleichfalls ein Fortschritt zum Besseren lag.
Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius Limetanus ward trotz der schuechternen Versuche des Senats, das Strafgericht abzuwenden, eine ausserordentliche Geschworenenkommission bestellt zur Untersuchung des in der numidischen Sukzessionsfrage vorgekommenen Landesverrats, und ihre Wahlsprueche sandten die beiden bisherigen Oberfeldherren, Gaius Bestia und Spurius Albinus, ferner den Lucius Opimius, das Haupt der ersten afrikanischen Kommission und nebenbei den Henker des Gaius Gracchus, ausserdem zahlreiche andere weniger namhafte schuldige und unschuldige Maenner der Regierungspartei in die Verbannung.
Uebertretungen dieser Bestimmung wurden, nach Art des in den republikanischen Wuchergesetzen vorgeschriebenen Verfahrens, als Kriminalvergehen behandelt und vor eine eigene Geschworenenkommission gewiesen.
Auch die politischen Verbrechen blieben selbst unter der Monarchie einer Geschworenenkommission ueberwiesen; die neue Ordnung, die Caesar fuer dieselbe erliess, spezifizierte die gesetzlich strafbaren Handlungen genau und in liberaler, jede Gesinnungsverfolgung ausschliessender Weise und setzte als Strafe nicht den Tod fest, sondern die Verbannung.
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