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Wenn jetzt festgelegt ist, was nicht verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung geregelt werden? Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit.

Als Uebergangsstadium von der Privatbewirtschaftung des Ackerlandes zur genossenschaftlichen Bewirtschaftung fordert der Kongreß, mit den Staatsdomänen, Schatullengütern, Fideikommissen, Kirchengütern, Gemeindeländereien, Bergwerken, Eisenbahnen usw. zu beginnen, und erklärt sich deshalb gegen jede Verwandlung des oben angeführten Staats- und Gemeinbesitzes in Privatbesitz.“

Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals seitens der Arbeiter und Angestellten sein.

Da der politische Massenstreik aber nur dann siegreich für die Arbeiterschaft durchgeführt werden kann, wenn er sich in streng gesetzlichen Bahnen hält und seitens der Streikenden kein berechtigter Anlaß zum Eingreifen der bewaffneten Macht geboten wird, so erblickt die Versammlung die einzig notwendige und wirksame Vorbereitung auf den Gebrauch dieses Kampfmittels in dem weiteren Ausbau der politischen, gewerkschaftlichen und genossenschaftlichen Organisation.

So ist es nicht unberechtigt, den Misserfolg dieses genossenschaftlichen Versuchs auf das Zusammenwirken einer Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und es wäre falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe gegen den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen zu wollen. Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.

Und er rief in die Wirklichkeit zurück, wo Bebel uns auf den Flügeln seiner Phantasie in die Zukunft getragen hatte. »Die höhere prinzipielle Bewertung der Gegenwartsarbeit, das ist es, was Bernstein uns gibt, und das ist mehr wert, als was er uns genommen haterklärte er und verkündete gegenüber der einseitigen Betonung des Kampfs um die politische Macht als des einzigen Mittels, den Sozialismus zum Siege zu führen die Dreieinigkeit der gewerkschaftlichen, der genossenschaftlichen, der politischen Bewegung, die durch tägliche Arbeit dem Sozialismus einen Fußbreit Erde nach dem anderen erobern.

Im besten Fall aber ist dieStaatshilfeim Lassalleschen Sinne doch nur eine einzige Maßregel unter vielen anderen, um das Ziel zu erreichen, was hier mit den lahmen Worten bezeichnet wird: „um die Lösung der sozialen Frage anzubahnen“, als ob es für uns noch eine theoretisch ungelöste soziale Frage gäbe! Wenn man also sagt: Die deutsche Arbeiterpartei erstrebt die Abschaffung der Lohnarbeit und damit der Klassenunterschiede vermittels der Durchführung der genossenschaftlichen Produktion in Industrie und Ackerbau und auf nationalem Maßstab; sie tritt ein für jede Maßregel, welche geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen!

Meinem verehrten Freunde ROTHE bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.

Indes sind gerade die linksstehenden politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe kräftige Stützen gewesen wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen.