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Aktualisiert: 15. Juni 2025


Sie stehen somit zur Stiftung als dem Inhaber der Firma in rein bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige Privatmann. III. Verhältnis der Organe der Stiftung zu einander.

Der Beurlaubte gilt für die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst der Firma verblieben. Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse, auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören.

Sie hatte es ja gewußt, daß sie eines Tages die Frau eines Kaufmannes werden, eine gute und vorteilhafte Ehe eingehen werde, wie es der Würde der Familie und der Firma entsprach ... Aber nun geschah es ihr plötzlich zum ersten Male, daß jemand sie wirklich und allen Ernstes heiraten wollte! Wie sollte man sich dabei benehmen?

Will der auswandernde Geschäftsinhaber drüben wieder dasselbe Geschäft betreiben, so kann er sich von vorneherein darauf einrichten. Zeigen wir das an einem Beispiel. Die Firma X hat ein grosses Modewaarengeschäft. Der Inhaber will auswandern. Er etablirt zunächst an seinem künftigen Wohnort eine Filiale, an die er seine ausgemusterte Waare abgibt.

Die Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden, bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen , in 20 oder 30 Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.

Die Sache war die, daß des Konsuls hinterlassenes Vermögen beträchtlicher war, als irgendein Mensch geglaubt hatte. Die Mitgift seiner ältesten Tochter freilich war verlorengegangen, die Einbuße, die die Firma gelegentlich des Bremer Konkurses im Jahre

Aber Thomas Buddenbrook saß ohne merkliche Unruhe zurückgelehnt und sprach zu dieser hämischen und dämonischen Erscheinung wie zu einem harmlosen Bürger ... Zwischen dem Chef der Firma Johann Buddenbrook und dem Makler Sigismund Gosch ward über die Kaufsumme für das alte Haus in der Mengstraße beratschlagt.

Die Regelung im einzelnen wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in einzelnen Gruppen geboten ist. Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung.

Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt, möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die

Das Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897. Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,

Wort des Tages

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