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Aktualisiert: 1. Mai 2025
Wie mannigfaltig dieser auch gestaltet sei, wie weit er sich von der rohen Entledigung des Hasses und der Feindschaft im Faustkampfe entfernen möge, wie viel Dinge sich einschieben mögen, die nicht selbst Kampf sind: immer liegt es im Begriff des Krieges, daß alle in ihm erscheinenden Wirkungen ursprünglich vom Kampf ausgehen müssen.
Den 22. Juli. Als man vernahm, der Stillstand sei wirklich geschlossen, eilte man nach dem Hauptquartier, um die Ankunft des französischen Kommandanten d'Oyré zu erwarten. Er kam: ein großer wohlgebauter, schlanker Mann von mittlern Jahren, sehr natürlich in seiner Haltung und Betragen. Indessen die Unterhaltung im Innern vorging, waren wir alle aufmerksam und hoffnungsvoll; da es aber ausgesprochen ward, daß man einig geworden und die Stadt den folgenden Tag übergeben werden sollte, da entstand in mehreren das wunderbare Gefühl einer schnellen Entledigung von bisherigen Lasten, von Druck und Bangigkeit, daß einige Freunde sich nicht erwehren konnten, aufzusitzen und gegen Mainz zu reiten. Unterwegs holten wir Sömmerring ein, der gleichfalls mit einem Gesellen nach Mainz eilte, freilich auf stärkere Veranlassung als wir, aber doch auch die Gefahr einer solchen Unternehmung nicht achtend. Wir sahen den Schlagbaum des äußersten Tores von fern und hinter demselben eine große Masse Menschen, die sich dort auflehnten und andrängten. Nun sahen wir Wolfsgruben vor uns, allein unsere Pferde, dergleichen schon gewohnt, brachten uns glücklich zwischen durch. Wir ritten unmittelbar bis vor den Schlagbaum; man rief uns zu: was wir brächten? Unter der Menge fanden sich wenig Soldaten, alles Bürger, Männer und Frauen; unsere Antwort, daß wir Stillstand und wahrscheinlich morgen Freiheit und
Wolle Erzbischof Wolf Dietrich von Raittenau freiwillig resignieren und dem Papst um die Einwilligung schreiben; 2. soll der Erzbischof in des Domkapitels Verwahrung seinem Stande gemäß gehalten werden, jedoch stehe es ihm frei, beim Papst und Herzog Max von Bayern um die Entlassung anzusuchen; 3. dem Erzbischof sollen zu einer jährlichen Pension 20000 Gulden bezahlt werden; 4. sollen demselben noch besonders 10000 Gulden zu einer Abfertigung erstattet werden; 5. anstatt des Silbergeschirres gebe man ihm 5000 Gulden und eine standesgemäße Fahrnis; 6. alle ausstehenden Gelder und Schuldverschreibungen sollen dem Erzbischof zur freien Verfügung eingehändigt werden; 7. sollen demselben alle seine Kleider, Kleinodien &c. zugestellt werden nach des Domkapitels Befinden; 8. alle bei dem Erzstift vorhandenen Schulden sollen ohne Entgeld des Erzbischofs bezahlt werden; 9. gleichwie das Domkapitel an den Erzbischof weiter nichts zu suchen habe, also soll auch dieser solches zu thun nicht Macht haben; sondern das, was vorgefallen, soll beiderseits ganz vergessen sein; jedoch soll alles dieses erst nach eingelangter päpstlicher Bestätigung in seine Wirkung kommen; 10. soll des Erzbischofes Bruder Rudolf, Vizedom zu Friesach, bei allen seinen Gütern ruhig verbleiben und die Versicherung dessen durch das Domkapitel auch bei dem Herzog von Bayern ausgewirkt werden; 11. soll sich das Kapitel bei dem Herzog von Bayern dahin verwenden, daß dem Erzbischof bis zu völliger Entledigung eine größere Freiheit als bisher gestattet werde; 12. weil dann, was die Bewilligung der Freiheit und die Versicherung der Pension betrifft, an dem Herzog von Bayern vorzüglich ist, so soll dieser von beiden Teilen um Bewilligung ersucht werden.
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