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Aktualisiert: 29. Juni 2025


Leider hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei, daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel, welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei.

Die Kirche bot eine Indulgenz ganz andrer Art als die von Jakob gewährte dar, eine Indulgenz, die eben so rechtsgültig und heilig war als die Magna Charta.

Sie forderte den König heraus, sie fortbringen zu lassen, sie werde den Rechtsweg gegen ihn einschlagen, so lange die Magna Charta und die Habeas-Corpus-Acte im Lande Gesetzeskraft hätten, werde sie leben, wo es ihr gefalle. »Und vollends nach Flandernrief sie, »dahin gehe ich nimmermehr!

Es sei wahr, sagten Pym, Hollis und Hampden, daß viele gute Gesetze erlassen wären, aber hätten diese Gesetze genügt, den König zu beschränken, so würden seine Unterthanen nur wenig Ursache zu Klagen über seine Verwaltung gehabt haben, und die neuen Gesetze, meinten sie, hätten sicherlich keine geringere Autorität, als die Magna Charta und die Bitte um Recht; aber weder die Magna Charta, wenn auch durch die Verehrung geheiligt, die man ihr vier Jahrhunderte lang gezollt, noch die Bitte um Recht, die Karl selbst nach reiflicher Erwägung und aus wichtigen Gründen genehmigt, sei für den Schutz des Volkes wirksam genug befunden worden.

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