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Aktualisiert: 8. Juni 2025
Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der Geschäftsleitung gehört zu werden.
Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein. Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich wissenschaftlicher Interessen des Betriebes. Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden.
Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu werden.
Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten angewiesen sind.
Und nicht leicht kann irgendwo die Ordnung, Regelmässigkeit und Stetigkeit eines Betriebes so gesichert erscheinen, als auf einem grossen geschlossenen Gebiete, wo es nur einen Hausherrn gibt, der zugleich Arbeitsgeber, Familienvater und Obrigkeit ist, wenn übrigens die Regierung diese alle Beziehungen umfassende Gewalt in Schranken hält.
Dabei war die Bedeutung dieser Bezeichnung eine ähnliche wie heute: unter Restaurant verstand man ein Lokal für das bessere Publikum, die Verabreichung warmer Speisen bildete bei ihm, im Gegensatz zur Gastwirtschaft die Regel. Im Café erhielt man ausser dem Getränk, von welchem der Name des Betriebes sich herleitet meist nur Bayrische oder »echte« Biere.
Nein, die Mittelschichten verschwinden nicht, aber sie ändern ihren Charakter. Früher fühlte sich vielfach der Handwerksmeister den Arbeitern viel näher als den Großunternehmern, in denen er geradezu seine Feinde erblickte, die ihn durch kapitalistische Konkurrenz unterdrückten. Wir haben dann noch, was Marx nicht erwähnt, die Lebensfähigkeit des bäuerlichen Betriebes erkennen gelernt.
Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich die Hergabe des Kapitals rentiert.
Jede Entscheidung muß die Resultante sein aus den Einzelurteilen mehrerer gleichberechtigter, möglichst verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen. Demnach müssen die Vorstände als Kollegien konstituiert werden.
Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, als solches, der oberste Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen.
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