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Die Allobrogen verliessen Rom, wurden aber in der Nacht vom 2. auf den 3. Dezember hart an den Toren von den roemischen Behoerden angehalten und ihre Papiere ihnen abgenommen.

Aber anstatt das Tribunat abzuschaffen, zog man vor, es aus einem Ruestzeug der Opposition in ein Regierungsorgan umzuschaffen und zog die Volkstribune, die von Haus aus von aller Teilnahme an der Verwaltung ausgeschlossen und weder Beamte noch Mitglieder des Senats waren, jetzt hinein in den Kreis der regierenden Behoerden.

Ploetzlich vernahm man, er sei bei den Saeulen des Herkules ueber das Meer gegangen und in Spanien gelandet, wo er Krieg fuehre mit den Eingeborenen; mit Leuten, die ihm nichts zuleide getan und ohne Auftrag seiner Regierung, klagten die karthagischen Behoerden.

Die Rechtspflege stockte auf der ganzen Insel, und es regierte einzig das Faustrecht. Da kein Ackerbuerger sich mehr vor das Tor, kein Landmann sich in die Stadt wagte, brach die fuerchterlichste Hungersnot herein, und die staedtische Bevoelkerung dieser sonst Italien ernaehrenden Insel musste von den roemischen Behoerden mit Getreidesendungen unterstuetzt werden.

Sie entwickelten bei sich das Gefolgwesen, das heisst das Vorrecht des Adels, sich mit einer Anzahl geloehnter reisiger Knechte, sogenannter Ambakten ^7, zu umgeben und damit einen Staat im Staate zu bilden; und gestuetzt auf diese ihre eigenen Leute trotzten sie den gesetzlichen Behoerden und dem Gemeindeaufgebot und sprengten tatsaechlich das Gemeinwesen.

Man wartete, bis das gesamte Heer wieder in Libyen vereinigt stand und versuchte dann, den Leuten an dem versprochenen Solde zu kuerzen. Natuerlich entstand eine Meuterei unter den Truppen, und das unsichere und feige Benehmen der Behoerden zeigte den Meuterern, was sie wagen konnten.

Die Vollbuergergemeinden, also saemtliche Staedte der cisalpinischen Provinz und die in dem Transalpinischen Gallien und sonst zerstreuten Buergerkolonien und Buergermunizipien, standen den italischen insofern gleich, als sie sich selber verwalteten und selbst eine, allerdings beschraenkte, Gerichtsbarkeit ausuebten: wogegen freilich die wichtigeren Prozesse vor die hier kompetenten roemischen Behoerden, in der Regel den Statthalter des Sprengels gehoerten ^31.