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Diese seien viel besser, als ich sie schilderte, und mit Rücksicht auf die Möglichkeit, daß man das Vereinsgesetz wieder scharf gegen uns anwende, müßten wir uns die Vertretung durch freie Arbeiterversammlungen als Rückendeckung sichern. Die schließlich angenommene Organisation lautete: *

In der Organisationsfrage wurde die Gründung von Gauverbänden mit monatlichen Zusammenkünften der Delegierten befürwortet, um die Gründung neuer Vereine zu fördern und unter den bestehenden Vereinen den Verkehr zu unterhalten. Ich nahm bei diesem Punkte das zweitemal das Wort, um mich gegen die Zulassung von Vertretern freier Arbeiterversammlungen auszusprechen.

Der Kongreß fand denn auch am 27. September und folgende Tage in Berlin statt. Es waren nicht weniger als 206 Delegierte anwesend, die meist in Arbeiterversammlungen gewählt worden waren und 140000 Arbeiter vertraten.

Neben den Arbeiterversammlungen, die von unserer Seite ausgingen, berief die örtliche Leitung des Deutschen Nationalvereins öfter Volksversammlungen, manchmal mit Rednern von auswärts, Schulze-Delitzsch, Metz-Darmstadt usw., ein, in denen die deutsche Frage, die Gründung einer deutschen Flotte, der mittlerweile sehr akut gewordene preußische Verfassungskonflikt, die schleswig-holsteinsche Frage usw. erörtert wurden.

Die Frage der Einberufung eines Arbeiterkongresses tauchte fast gleichzeitig auch in den Berliner und Nürnberger Arbeiterkreisen auf. Um die Vorbereitungen hierfür zu treffen und weiter nötig werdende Arbeiterversammlungen einzuberufen, wurde ein Komitee niedergesetzt, in das neben Fritzsche, Vahlteich und anderen weniger bekannt gewordenen Arbeitern auch ich gewählt wurde.

Ausnahmsweise können auch Vertreter freier Arbeiterversammlungen zugelassen werden, wenn der ständige Ausschuß, dem überhaupt die Prüfung der Vollmachten obliegt, sie zuläßt. Verweigert der Ausschuß die Zulassung, so ist Appellation an den Vereinstag gestattet. Jeder Verein kann einen oder mehrere bis zu fünf Abgeordneten senden, hat aber bei Abstimmungen nur eine Stimme.

Die Fußangeln der Vereinsgesetze fürchtete ich einstweilen nicht, bisher hätte man uns wenigstens in Sachsen gewähren lassen, doch könne ein Rückschlag kommen. Gauverbände hielt ich für nützlich. Diese Ausführungen riefen meinen Leipziger Widerpart Bitter auf die Tribüne, der gegen mein Urteil über den Wert der Arbeiterversammlungen protestierte.