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In Erwägung, daß die Befreiung der Arbeit weder eine lokale noch nationale, sondern eine soziale Aufgabe ist, welche alle Länder, in denen es moderne Gesellschaft gibt, umfaßt, betrachtet sich die sozialdemokratische Arbeiterpartei, soweit es die Vereinsgesetze gestatten, als Zweig der Internationalen Arbeiterassoziation, sich deren Bestrebungen anschließend.

Die Fußangeln der Vereinsgesetze fürchtete ich einstweilen nicht, bisher hätte man uns wenigstens in Sachsen gewähren lassen, doch könne ein Rückschlag kommen. Gauverbände hielt ich für nützlich. Diese Ausführungen riefen meinen Leipziger Widerpart Bitter auf die Tribüne, der gegen mein Urteil über den Wert der Arbeiterversammlungen protestierte.

Mai in Gotha ein. Ueber die Organisationsfrage berichtete Tölcke, der im Namen der gewählten Organisationskommission beantragte, folgender Resolution die Zustimmung zu geben: „Mit Rücksicht auf die von preußischen Behörden mit unerhörter Dreistigkeit förmlich proklamierte völlige Rechtlosigkeit sozialistischer Vereine in Preußen nimmt der Kongreß von der Herstellung einer Organisation der Partei Abstand, auf welche die in Deutschland, besonders in Preußen bestehenden Vereinsgesetze angewendet werden können; der Kongreß überläßt es den Parteigenossen in den einzelnen Orten, sich je nach den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen zu organisieren.“

Die Broschüre erschien rechtzeitig unter dem Titel: Die parlamentarische Tätigkeit des Reichstags und der Landtage und die Sozialdemokratie von 1871 bis 1873. Als Anhang hatte ich derselben die wichtigsten Bestimmungen des Reichswahlgesetzes, der Wahlgesetzverordnung, der einschlägigen Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs, der Vereinsgesetze und Winke für die Agitation angefügt.