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Zur Sicherung der Insel vor aehnlichen Ueberfaellen, wie die Landung von 540 gewesen war, erhielt die Stadt eine neue, aus den roemisch gesinnten Sizilianern ausgelesene Einwohnerschaft; die alte herrliche Akragas war gewesen. Nachdem also ganz Sizilien unterworfen war, ward roemischerseits dafuer gesorgt, dass einige Ruhe und Ordnung auf die zerruettete Insel zurueckkehrte.

Ihrer nächsten Freunde Einen die Jungfrau bei sich sah; 540 Es war ihr Mutterbruder, zu dem begann sie da: "Nun laßt euch sein befohlen die Burgen und das Land, Bis seine Amtleute der König Gunther gesandt." Aus dem Gesinde wählte sie zweitausend Mann, 541 Die mit ihr fahren sollten gen Burgund hindann Mit jenen tausend Recken aus Nibelungenland.

Dieser Berg ist um 540 Toisen höher als der Vulkan von Teneriffa, und wenn trotz diesem Unterschied auf ersterem das Himmelsblau nicht so dunkel ist, so rührt dies wohl von der Trockenheit der afrikanischen Luft und der Nähe der heißen Zone her. Wir fingen am Kraterrand Luft auf, um sie auf der Fahrt nach Amerika chemisch zu zerlegen.

Hier standen, nachdem die Cannensische Schlacht geschlagen war und deren Folgen an Verlust und Gewinn sich allmaehlich uebersehen liessen, im Anfang des Jahres 540 , des fuenften Kriegsjahres, die Roemer und Phoeniker folgendermassen sich gegenueber.

63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I 5 n. 526, 534 §§ 1, 6, 535, 537, 540. 64: HR. I 5 n. 503 §§ 1, 2, 525, 546, 547.

Teils hierdurch bewogen, teils geschreckt durch die drohenden Anstalten der Roemer, die alles aufboten, um die wichtige Insel, die Bruecke zwischen Italien und Afrika, wieder vollstaendig in ihre Gewalt zu bringen, und jetzt fuer den Feldzug 540 ihren besten Feldherrn, den Marcus Marcellus nach Sizilien gesandt hatten, zeigte die syrakusanische Buergerschaft sich geneigt, durch rechtzeitige Rueckkehr zum roemischen Buendnis das Geschehene vergessen zu machen.

U. B. IX n. 467 § 5, 482 § 5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl. Stein, Hanse und England S. 29 f. 7: Hans. 8: HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509, 511. 9: HR. II 6 n. 111. 10: Vgl. Ashley II S. 16. 11: Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540 §§ 100, 122, 128, 541 VI a § 4. 12: Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563 § 6, HR. II 6 n. 119, 120, 7 n. 34 § 75.