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Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem =verkappten= Gegner, dem Augustiner Merz, gegenüber in einer besonderen Schrift , und dem =offenen= trat er vor dem Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem erhielt er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht.

Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere Kämpfer für den Hexenglauben gegen Sterzinger auf, z.

Der Kläger und der Beklagte erhielten die Auflage, »in dieser Materie eine moderate Schrift herauszugeben«, und =Sterzinger= leistete dieser Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass die Hexerei ein Vorurtheil =schlecht= denkender Seelen sei, dahin abänderte, dass er dieselbe nun zum Vorurtheil =seicht= denkender Seelen machte.

Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie für ganz angemessen, bei schicklicher Gelegenheit in derselben einen Vortrag über die Nichtigkeit des Hexenwesens zu halten. Es war dieses der Theatinermönch Don =Ferdinand Sterzinger= . Am 24.

Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags berichtet der Graf =Joh. Zech= in der Gedächtnissrede, die er als Mitglied der Akademie im Sitzungssaale derselben zum Andenken an Sterzinger am 22.

S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung des H. P. Angelus März über die vom P. Sterzinger bei dem hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S.