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Wir verstehen unter dem Kriterium oder Kennzeichen der Wahrheit nicht diesen subjektiven Zustand der Einsicht sondern das Einleuchten, Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit, die Unabweislichkeit des Gedankens derselben, die natürlich etwas Objektives ist und darum auch die Objektivität des Urteils oder das Bewusstsein seiner Wahrheit begründen kann. Dreizehnte Untersuchung.

Durch dieses Sichaufdrängen und Sichaufnötigen, das die auf Eingebung beruhenden Gedanken mit den Empfindungen gemein haben, unterscheiden sie sich insbesondere von dem Wesentlichen, das wir durch einen einfachen Blick des Geistes erfassen, bei dem von einer innren Nötigung, einem innren Zwange nichts zu verspüren ist.

Natürlich bilden auch die eingegebenen Gedanken Zusammenhänge, Zusammengehörigkeiten, sie treten in der Form von Urteilen auf; aber das Einleuchten dieser Zusammengehörigkeit und das mit ihr verbundene Einsehen, der Blick für das Wesentliche verbindet sich nicht ohne weiteres mit den eingegebenen Gedanken, ist auch grundverschieden von dem Sichaufdrängen, das die eingegebenen Gedanken wie die Empfindungen charakterisiert.

Das Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit und Sichalsunabweislichdarstellen darf nicht falsch verstanden werden. Es ist ein Einleuchten und hat darum mit äusserem Zwange, der uns die Empfindungen aufdrängt, oder mit innerer Nötigung, die wir erfahren, wenn uns ein Gedanke verfolgt, nichts zu thun. Es wendet sich einfach an die Vernunft des Menschen.

Unterwegs erst wurde ich Herr einer Erregung, die mich den fernen Freund schon mit geschlossenen Augen und erblaßten Lippen auf dem Totenbette sehen ließ. Ich hatte beschlossen, den Nachtzug nach Berlin zu benutzen, aber konnte durfte ich den Kranken durch meine überraschende Ankunft erschrecken? Sah das nicht doch vielleicht nach einem unwürdigen Sichaufdrängen aus? Ich errötete unwillkürlich.

Wir unterschieden den Blick, der die zusammengehörigen Merkmale entdeckt; das Sichaufdrängen oder Einleuchten der Zusammengehörigkeit; das Sehen, Wahrnehmen dieser Zusammengehörigkeit oder die Einsicht in dieselbe, worin der eigentliche Erkenntnisakt besteht; den gedanklichen Ausdruck der Zusammengehörigkeit im Urteil; das Bewusstsein der Objektivität oder Wahrheit des Urteils, das dem Einleuchten oder Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit entspricht; endlich die Überzeugung von der Wahrheit oder Gültigkeit des Urteils, die zur Gewissheit wird, wenn sie jeden Zweifel ausschliesst.

Wir können unsren Blick von dem Sichaufdrängen und Einleuchten der Zusammengehörigkeit ablenken und auf etwas andres richten, uns dadurch die eintretende Einsicht aus dem Sinne schlagen, in den Hintergrund drängen, verdunkeln und sogar ganz beseitigen, um uns einem entgegengesetzten, blinden Dafürhalten, das unsren Neigungen besser entspricht, hinzugeben.