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Was ferner die übliche Frage nach einer besseren Art der Bestrafung anlangt, so ist diese viel leichter zu finden als eine noch weniger gute. Warum sollten wir denn eigentlich an der Nützlichkeit jener Methode der Bestrafung von Verbrechen zweifeln, die, wie wir wissen, in alten Zeiten so lange den Römern zugesagt hat, die doch so große Erfahrung in der Staatsverwaltung besaßen? Diese pflegten nämlich überführte Schwerverbrecher zur Arbeit in den Steinbrüchen und Bergwerken zu verurteilen, wo sie dauernd Fesseln tragen mußten. Jedoch habe ich in dieser Beziehung auf meinen Reisen bei keinem Volke eine bessere Einrichtung gefunden als in Persien bei den sogenannten Polyleriten, einem ansehnlichen Volke mit einer recht verständigen Verfassung, das dem Perserkönig nur einen jährlichen Tribut zahlt, im übrigen aber unabhängig ist und nach eigenen Gesetzen lebt. Sie wohnen weitab vom Meere, sind fast ganz von Bergen eingeschlossen, begnügen sich in jeder Beziehung durchaus mit den Erträgnissen ihres Landes und pflegen mit anderen Völkern wenig Verkehr. Infolgedessen sind sie auch, einem alten Herkommen ihres Volkes entsprechend, nicht auf Erweiterung ihres Gebietes bedacht. Innerhalb dieses selbst aber bieten ihnen ihre Berge sowie das Geld, das sie dem Eroberer zahlen, mühelos Schutz vor jeder Gewalttat. Völlig frei vom Kriegsdienst, führen sie ein nicht ebenso glänzendes wie bequemes Leben in mehr Glück als Vornehmheit und Berühmtheit, ja nicht einmal dem Namen nach, meine ich, hinreichend bekannt außer in der Nachbarschaft. Wer nun bei den Polyleriten wegen Diebstahls verurteilt wird, gibt das Gestohlene dem Eigentümer zurück, nicht, wie es anderswo Brauch ist, dem Landesherrn, weil dieser nach ihrer Meinung auf das gestohlene Gut ebenso wenig Anspruch hat wie der Dieb selbst. Ist es aber abhanden gekommen, so ersetzt und bezahlt man seinen Wert aus dem Besitz der Diebe, den Rest behalten ihre Frauen und Kinder unverkürzt, und die Diebe selbst verurteilt man zu Zwangsarbeit. Nur wenn schwerer Diebstahl vorliegt, sperrt man sie ins Arbeitshaus, wo sie Fußfesseln tragen müssen; sonst behalten sie ihre Freiheit und verrichten ungefesselt öffentliche Arbeiten. Zeigen sie sich widerspenstig und zu träge, so legt man sie zur Strafe nicht in Fesseln, sondern treibt sie durch Prügel zur Arbeit an; Fleißige dagegen bleiben von Gewalttätigkeiten verschont; nur des Nachts schließt man sie in Schlafräume ein, nachdem man sie durch Namensaufruf kontrolliert hat. Die dauernde Arbeit ist die einzige Unannehmlichkeit in ihrem Leben. Ihre Verpflegung ist nämlich nicht kärglich. Für diejenigen, die öffentliche Arbeiten verrichten, wird sie aus öffentlichen Mitteln bestritten, und zwar in den einzelnen Gegenden auf verschiedene Weise. Hier und da nämlich deckt man den Aufwand für sie aus Almosen; wenn diese Methode auch unsicher ist, so bringt doch bei der mildtätigen Gesinnung jenes Volkes keine andere einen reicheren Ertrag. Anderswo wieder sind gewisse öffentliche Einkünfte für diesen Zweck bestimmt. In manchen Gegenden findet dafür auch eine feste Kopfsteuer Verwendung. Ja, an einigen Orten verrichten die Sträflinge keine Arbeit für die