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Am 22. November war endlich der große Tag, an dem die Streitfrage zwischen dem Präsidenten und mir ihre Erledigung finden sollte. Die Geschäftsordnungskommission hatte sich ihre Aufgabe sehr leicht gemacht. Der Präsident hatte ihr die Frage unterbreitet, ob er bei einem Ordnungsruf sagen müsse: ich rufe den Redner zur Ordnung. Der Präsident hatte auch mich für diese Formel einfangen wollen, indem er mir seinen Antrag zur Mitunterschrift unterbreiten ließ. Ich verweigerte die Unterschrift. Die Fragestellung war eine total falsche und ebenso die Antwort der Kommission, denn der Präsident brauchte nicht gerade die erwähnte Formel zu gebrauchen, um einen Redner zur Ordnung zu rufen. Das Mitglied der Fortschrittspartei Klotz-Berlin war Berichterstatter der Kommission. Gegen die grundfalsche Stellung derselben nahm zunächst der Zentrumsabgeordnete Greil-Passau das Wort und stellte sich auf meine Seite. Nach ihm kam der sächsische Generalstaatsanwalt Dr. v. Schwarze und verteidigte den Beschluß der Kommission. Alsdann kam ich zum Wort. Ich zerpflückte unbarmherzig den Kommissionsbeschluß. Ich hätte nicht behauptet, der Präsident müsse unter allen Umständen bei einem Ordnungsruf die Worte gebrauchen: Ich rufe den Redner zur Ordnung! Er könne auch sagen: Ich sehe mich genötigt, den Abgeordneten Soundso zur Ordnung zu rufen! Und so gebe es noch viele Formen. Entscheidend sei, daß der Redner und das Haus wisse, daß der Ordnungsruf erteilt wurde. Das sei bei mir nicht der Fall gewesen. Dann zitierte ich aus einer Rede Simsons vom 10. Februar 1866. Er habe damals geäußert: daß die Freiheit der Rede gemißbraucht werden könne und häufig gemißbraucht werde, daß vielleicht nicht viele unter uns seien, die sich von einem solchen Vorwurf freisprechen könnten