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Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide offenstehen solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung eines sehr niedrigen Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck Kleinvieh dafuer gesorgt, dass nicht der grosse Herdenbesitzer den kleinen tatsaechlich ausschliesse verstaendige Bestimmungen, in denen die Schaedlichkeit des uebrigen laengst aufgegebenen Okkupationssystems nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die aber leider erst getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um seine Domanialbesitzungen gebracht hatte.

Eine selbstaendige Viehwirtschaft zur Gewinnung des Fleisches oder der Milch bestand wenigstens auf dem in Geschlechtseigentum stehenden Land nicht oder nur in sehr beschraenktem Umfang; wohl aber wurden ausser dem Kleinvieh, das man auf die gemeine Weide mit auftrieb, auf dem Bauernhof Schweine und Gefluegel, besonders Gaense gehalten.

Für das Fest wurden geschlachtet tausend Mastochsen, zweihundert Kälber, fünfhundert Schweine und Ferkel, zehntausend Schafe und noch viel anderes Kleinvieh, das herdenweise von allen Seiten zusammengetrieben wurde. Auf den Flüssen sah man Kähne und Böte, auf den Landstraßen Frachtwagen unaufhörlich Proviant zuführen, und zwar waren die Fuhren nun schon seit Wochen in Bewegung.

Das aelteste Tauschmittel waren Rinder und Schafe, so dass auf ein Rind zehn Schafe gingen; sowohl die Feststellung dieser Gegenstaende als gesetzlich allgemein stellvertretender oder als Geld, als auch der Verhaeltnissatz zwischen Gross- und Kleinvieh reichen, wie die Wiederkehr von beiden besonders bei den Deutschen zeigt, nicht bloss in die graecoitalische, sondern noch darueber hinaus in die Zeit der reinen Herdenwirtschaft zurueck ^7.