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Aus dieser Beschreibung des englischen Esquires könnte man schließen, daß er sich wenig von einem Müller oder einem Schenkwirthe unserer Zeit unterschied; allein wir haben noch einige wesentliche Characterzüge zu erwähnen, welche diese Meinung bedeutend modificiren werden. So mangelhaft seine Bildung und seine Kenntnisse auch waren, so zeigte er sich doch in einigen wichtigen Punkten als ein ächter Gentleman. Als Mitglied einer stolzen und mächtigen Aristokratie zeichnete er sich durch manche den Aristokraten eigene, theils gute, theils schlechte Eigenschaften aus. Sein Familienstolz war größer als der eines Talbot oder eines Howard. Er kannte die Stammbäume und Wappen aller seiner Nachbarn, er konnte sagen, welche von ihnen sich widerrechtlich angemaßt hatten, Wappenträger zu halten, und welche so unglücklich waren, Urenkel von Aldermen zu sein. Er war Gerichtsherr und übte als solcher bei den Bewohnern der Umgegend unentgeltlich eine patriarchalische und rohe Justiz aus, welche trotz zahlreicher Irrthümer und gelegentlicher Acte von Tyrannei immer noch besser war als gar keine. Er war ferner Offizier bei der Miliz, und mochte diese militairische Würde den Tapferen, welche an einem Feldzuge in Flandern Theil genommen, auch lächerlich erscheinen, so erhob sie ihn doch in seinen eigenen Augen, wie in denen seiner Nachbarn. Übrigens war es auch in der That ungerecht, seine militairischen Functionen zu verspotten. In jeder Grafschaft gab es ältere Gentlemen, welche Zeiten gesehen hatten, in denen der Dienst der Bürgerwehr kein Kinderspiel war. Der Eine war nach der Schlacht von Edgehill von Karl