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Aktualisiert: 27. Juni 2025
Der eintretende Gerichtshof unterbrach das Zwiegespräch, Frau Hauptmann Schmid wurde wieder vorgeführt, und nachdem der Vorsitzende sie nochmals ermahnt hatte, die Wahrheit zu sagen und nichts zurückzuhalten, faßte er das Ergebnis ihrer bisherigen Aussage zusammen: »Bald nach seiner Verheiratung mit seiner um einige Jahre älteren Frau bezog der Angeklagte eine Sommerwohnung bei Ihren Großeltern in Laibach.
Sie wollten sich in Berlin so lange aufhalten, bis sein Vater tot wäre, und er förmliche Anstalten zu einer öffentlichen Verheiratung mit ihr machen könnte. Sie ergab sich endlich in seine höheren Einsichten, warf sich in seine Arme, drückte ihm ihre Liebe nochmals auf die Lippen, und erhielt von ihm die Versiegelung seiner noch immer ebenso heftigen Leidenschaft.
Eine vorzügliche Suppe, die ihm meine junge Frau kurz nach unserer Verheiratung, Frühjahr 1866, eines Tages vorsetzte, begeisterte ihn so, daß er ihr diese sein Leben lang nicht vergaß. Ein gutes Glas Bier oder ein gutes Glas Wein und eine gute Zigarre liebte er, aber größere Aufwendungen machte er dafür nicht.
Die Erinnerung an ihre Mädchentage erwachte; hier hatte sie, nachdem der Vater gestorben war, bis zu ihrer Verheiratung gelebt; hier hatte sie manche Nacht durchtanzt, hier hatte sie Herr Ratgeber zum erstenmal erblickt. Nun war sie wieder da, von liebreicher Gastfreundschaft gehegt, und vier Kinder mit ihr als Zeugen der verflossenen Jahre.
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