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Die gehässige Verachtung, die Thomas auf seinem Bruder ruhen ließ und die dieser mit einer nachdenklichen Indifferenz ertrug, äußerte sich in all den feinen Kleinlichkeiten, wie sie nur zwischen Familiengliedern, die aufeinander angewiesen sind, zutage treten. Kam zum Beispiel das Gespräch auf die Geschichte der Buddenbrooks, so konnte Christian in die Stimmung geraten, die ihm allerdings nicht sehr gut zu Gesichte stand, mit Ernst, Liebe und Bewunderung von seiner Vaterstadt und seinen Vorfahren zu reden. Alsbald beendete der Konsul mit einer kalten Bemerkung das Gespräch. Er ertrug das nicht. Er verachtete seinen Bruder so sehr, daß er ihm nicht gestattete, dort zu lieben, wo er selbst liebte. Er hätte es viel lieber gehört, wenn Christian im Dialekte Marcellus Stengels davon gesprochen hätte. Er hatte ein Buch gelesen, irgendein historisches Werk, das starken Eindruck auf ihn gemacht und das er mit bewegten Worten rühmte. Christian, ein unselbständiger Kopf, der das Buch allein gar nicht ausfindig gemacht haben würde, aber eindrucksfähig und jeder Beeinflussung zugänglich, las es, in dieser Weise vorbereitet und empfänglich gemacht, nun gleichfalls, fand es ganz herrlich, gab seinen Empfindungen möglichst genauen Ausdruck ... und fortan war das Buch für Thomas erledigt. Er sprach mit Gleichgültigkeit und Kälte davon. Er tat, als habe er es kaum gelesen. Er überließ seinem Bruder, es allein zu bewundern

Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht: es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das ganze Volk in die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen Kreisen der Wirtschaftstätigkeit wie es für den Kleinbetrieb des Landbaues wohl denkbar scheint der Übergang zur organisierten Arbeit ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.

Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit, oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt.

In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen: Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze zu einem wirklichen Arbeiter- und Unternehmerrecht, welches das Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten öffentlichen Rechts regelt nach der persönlichen Seite hin den unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen Freiheit nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer und Arbeiter sich ergeben.

In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen, die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte Sachlage passen wie die Faust aufs Auge im übrigen aber ist alles noch reines, ungestörtes Faustrecht.