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Aktualisiert: 16. Juni 2025
Der sächsische Untersuchungsrichter wollte noch mehr Schuldbeweise gegen den Künstler zusammenbringen und glaubte, daß eine gründliche Haussuchung in der Redaktion des „Simplicissimus“ Erfolg verspräche; allein, den bayrischen Behörden traute er nicht genug Eifer zu, und darum suchte er um die durch das Gesetz nachdrücklich verwehrte Erlaubnis nach, selber die Haussuchung vornehmen zu dürfen.
Bis zum Sturze des alten Systems erging sich die sächsische Regierung in Umwegen und Künsteleien, nach der alten Gewohnheit der Mittelstaaten. Sie fragte in Stuttgart und München an, ob Sachsen nicht dem Süddeutschen Verein beitreten könne.
Schwarze heran mit den Worten: „Nun, Herr Generalstaatsanwalt, was wird denn aus dem Prozeß Bebel und Genossen?“ Der Angeredete zuckte die Achseln und erwiderte: „Gar nichts wird.“, worauf Bismarck unwillig antwortete: „Dann hätte man die Leute auch nicht einstecken sollen; jetzt fällt das Odium des Prozesses auf uns.“ Wenige Augenblicke nach jenem Vorgang wandte sich der sächsische Finanzminister v.
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