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Aktualisiert: 27. Juni 2025
»Natürlich sind sowohl bei diesen Ablösungen als auch bei der Erlaubnis zur Mitnahme von Bargeld lediglich die Steuerbekenntnisse maßgebend. Hat sich jemand als Vermögensloser bekannt, so darf er kein Geld ausführen, besitzt er trotzdem Vermögen, so wird dieses natürlich konfisziert. Hat jemand den Reinertrag seines Geschäftes mit einer halben Million beziffert, so darf er zehn Millionen mitnehmen, auch wenn sich herausstellen sollte, daß sein wirkliches Einkommen zehnmal so groß war. Auf diese Art wird sich manche Sünde bitter rächen
Die Ptolemaeer beuteten das Niltal aus wie grosse Plantagenbesitzer und zogen ungeheure Summen aus dem von ihnen monopolisierten Handelsverkehr mit dem Orient; das roemische Aerar war nicht viel mehr als die Bundeskriegskasse der unter Roms Schutz geeinigten Gemeinden. Der Reinertrag war wahrscheinlich verhaeltnismaessig noch geringer.
Es stellte sich nämlich heraus, daß die Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt würde.
Die Zuckerfelder mit dem lichten Grün des jungen Rohrs erscheinen wie ein weiter Wiesgrund. Alles trägt den Stempel des Ueberflusses, aber die das Land bauen, müssen ihre Freiheit daran setzen. In Mocundo baut man mit 230 Negern 77 Tablones oder *Stücke* Zuckerrohr, deren jedes 10,000 Quadrat-Varas mißt und jährlich einen Reinertrag von 200 240 Piastern gibt.
Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der Industriebetriebe neben dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn oder Gehalt noch in irgend einer Form einen Anteil am Reinertrag des Unternehmens zuzuweisen.
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