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Aktualisiert: 26. Juni 2025


Im Sturmschritt eilten wir auf dem kürzesten Wege nach Liebknechts Wohnung, kamen aber leider einige Minuten zu spät. In der Tat waren Liebknecht eine Anzahl Fensterscheiben eingeworfen worden, und war dadurch Frau Liebknecht, die ahnungslos in der Stube saß und ihrem ersten Sprößling die Brust reichte, aufs tiefste erschreckt worden.

Ich bitte Sie deshalb, zugleich im Namen Liebknechts und sämtlicher hiesiger Freunde, eine etwaige Ratifikation des betreffenden Beschlusses der Generalversammlung durch Schweitzer vorläufig unberücksichtigt zu lassen oder wenigstens nur sehr vorsichtig zu beantworten. Nähere Mitteilungen folgen bald nach.

Wenn Sie mit dem Resultat in der Personenfrage zufrieden sind, so müssen die Ansprüche auf unserer Seite ziemlich tief gesunken sein. Zwei von den Unseren und drei Lassalleaner! Also auch hier die Unseren nicht gleichberechtigte Alliierte, sondern Besiegte und von vornherein überstimmt. Die Aktion des Ausschusses, soweit wir sie kennen, ist auch nicht erbaulich: 1. Beschluß, Brackes und B. Beckers zwei Schriften über Lassallesches nicht auf die Parteischriftenliste zu setzen; wenn dies zurückgenommen, so ist es nicht die Schuld des Ausschusses und auch nicht Liebknechts; 2. Verbot an Vahlteich, die ihm von Sonnemann angetragene Korrespondenz für die Frankfurter Zeitung anzunehmen. Dies hat Sonnemann dem durchreisenden Marx selbst erzählt. Was mich noch mehr dabei wundert als die Arroganz des Ausschusses und die Bereitwilligkeit, womit Vahlteich sich gefügt hat, statt dem Ausschuß etwas zu pfeifen, ist die kolossale Dummheit dieses Beschlusses. Der Ausschuß sollte doch lieber dafür sorgen, daß ein Blatt, wie die Frankfurter, von allen Orten aus nur durch unsere Leute bedient wird.

Preuß war es auch, der Liebknechts Anwesenheit in Berlin, Herbst 1866, wegen Bannbruchs der Polizei denunzierte, worauf dieser, wie ich schon im ersten Teil dieser Arbeit erzählte, zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Preuß besuchte mit Vorliebe die Versammlungen des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, in denen er auch öfter sprach.

Die Liebknechtsche Rede hatte ein gerichtliches Nachspiel. Das Berliner Stadtgericht verurteilte ihn in contumaciam, da er auf Vorladung nicht erschienen war, wegen Schmähung obrigkeitlicher Anordnungen zu drei Monaten Gefängnis. Das Berliner Stadtgericht forderte darauf die Auslieferung Liebknechts

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