Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 28. Mai 2025
Allein in der Masse ueberwog das Mitleid gegen die Landsleute die Gerechtigkeit gegen die Fremden; die Genugtuung ward von der Buergerschaft verweigert, ja nach einigen Berichten ernannte man die tapferen Vorkaempfer fuer das Vaterland sogar zur Konsulartribunen fuer das Jahr 364 ^6, das in den roemischen Annalen so verhaengnisvoll werden sollte.
Von groesserer politischer Bedeutung aber als die Versagung des Ahnenrechts und der Ehre des Triumphs war es, dass die Ausschliessung der im Senat sitzenden Plebejer von der Debatte notwendig fuer diejenigen von ihnen fiel, die als designierte oder gewesene Konsuln in die Reihe der vor den uebrigen um ihr Gutachten zu fragenden Senatoren eintraten; insofern war es allerdings fuer den Adel von grosser Wichtigkeit, den Plebejer nur zu einem konsularischen Amt, nicht aber zum Konsulat selbst zuzulassen. ^1 Die Annahme, dass rechtlich den patrizischen Konsulartribunen das volle, den plebejischen nur das militaerische Imperium zugestanden habe, ruft nicht bloss manche Fragen hervor, auf die es keine Antwort gibt, zum Beispiel, was denn geschah, wenn, wie dies gesetzlich moeglich war, die Wahl auf lauter Plebejer fiel, sondern verstoesst vor allem gegen den Fundamentalsatz des roemischen Staatsrechts, dass das Imperium, das heisst das Recht, dem Buerger im Namen der Gemeinde zu befehlen, qualitativ unteilbar und ueberhaupt keiner anderen als einer raeumlichen Abgrenzung faehig ist.
Es muss also die militaerische wie die jurisdiktionelle Amtsgewalt oder, um diese, dem roemischen Recht dieser Zeit fremden Abstraktionen beiseite zu lassen, die Amtsgewalt schlechthin den plebejischen Konsulartribunen virtuell so gut wie den patrizischen zugestanden haben.
Wort des Tages
Andere suchen