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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklärte es sich bereit, die Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen, und ein halbes Jahr später hob es auf Drängen der übrigen Hansen das Verbot der Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf . Doch machte der heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Städten für längere Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England unmöglich.

Sie wählten aus ihrer Mitte einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren sollte . Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich anzuhalten.

Die Städte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie die anderen hansische Bürger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden. Sie verschoben die Entscheidung hierüber von einem Hansetag zum andern. Die Sache verschwindet schließlich aus den Akten, ohne daß die Städte einen Beschluß gefaßt hätten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im Genuß ihrer Rechte .

Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht berühren . Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit.

Als weitere Maßregeln, über die jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen .

Erhöhung des Pfund- und Tonnengeldes 1431 S. 79. Der Hansetag zu Lübeck 1434 S. 80. Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81. Zögernde Haltung des Hochmeisters S. 82. Hansisch-englische Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. Vertrag vom März 1437 S. 85. Kapitel: Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen.

Der Hansetag von 1447 verfügte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer siebenjährigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten gebrauchen. Während der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das Bürgerrecht erwerben.

Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei . Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit.

September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten, schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten.

Die hansischen Kaufleute mußten befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen werde . Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen, hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen.

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