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Aktualisiert: 18. Mai 2025


Thatsächlich liegt im Staat eine Mischung von Menschlichem und Uebermenschlichem vor. Für das zuweilen drückende Verhältniss, in welchem die Regierten zu den Regierenden stehen, ist ein Rechtsgrund unerlässlich. Ich glaube, er kann in der »negotiorum gestio« gefunden werden. Wobei man sich die Gesammtheit der Bürger als Dominus negotiorum und die Regierung als den Gestor zu denken hat.

Der wunderbare Rechtssinn der Römer hat in der negotiorum gestio ein edles Meisterwerk geschaffen. Wenn das Gut eines Behinderten in Gefahr ist, darf Jeder hinzutreten und es retten. Das ist der Gestor, der Führer fremder Geschäfte. Er hat keinen Auftrag, das heisst keinen menschlichen Auftrag. Sein Auftrag ist ihm von einer höheren Nothwendigkeit ertheilt.

Diese höhere Nothwendigkeit kann für den Staat auf verschiedene Weise formulirt werden und wird auch auf den einzelnen Culturstufen dem jeweiligen allgemeinen Begriffsvermögen entsprechend verschiedenartig formulirt. Gerichtet ist die Gestio auf das Wohl des Dominus, des Volkes, zu dem ja auch der Gestor selbst gehört. Der Gestor verwaltet ein Gut, dessen Miteigenthümer er ist.

Dabei ist es auf verschiedenen Punkten in schwerer oder leichterer Bedrängniss. Es braucht vor Allem einen Gestor. Dieser Gestor darf nun freilich nicht ein einzelnes Individuum sein. Ein solches wäre lächerlich oder weil es auf seinen eigenen Vortheil auszugehen schiene verächtlich. Der Gestor der Juden muss in jedem Sinne des Wortes eine moralische Person sein. Und das ist die Society of Jews.

Alle Köpfe sind nicht unter einen Hut zu bringen, wie man gewöhnlich sagt. Darum setzt der Gestor einfach den Hut auf und geht voran. Der Staatsgestor ist genügend legitimirt, wenn die allgemeine Sache in Gefahr und der Dominus durch Willensunfähigkeit oder auf andere Art verhindert ist, sich selbst zu helfen.

Der Gestor der Juden. Dieses Organ der Volksbewegung, dessen Art und Aufgaben wir erst jetzt erörtern, wird thatsächlich vor allem Anderen entstehen. Die Entstehung ist eine überaus einfache. Aus dem Kreise der wackeren englischen Juden, denen ich in London den Plan mittheilte, wird sich diese moralische Person bilden. Die Society of Jews ist die Centralstelle der beginnenden Judenbewegung.

Der Gestor muss dann für jede Fahrlässigkeit haften, auch wegen verschuldeter Nichtvollendung der einmal übernommenen Geschäfte und Versäumung dessen, was damit im wesentlichen Zusammenhange steht u. s. w. Ich will die negotiorum gestio hier nicht weiter ausführen und auf den Staat übertragen. Das würde uns zu weit vom eigentlichen Gegenstande ablenken.

Die Society, diese grosse moralische Person, der Gestor der Juden, besteht aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu beglaubigen.

Aber durch sein Eingreifen wird der Gestor dem Dominus ähnlich wie aus einem Vertrage, quasi ex contractu, verpflichtet. Das ist das vorbestandene oder richtiger: mitentstehende Rechtsverhältniss im Staate.

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