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Thatsächlich liegt im Staat eine Mischung von Menschlichem und Uebermenschlichem vor. Für das zuweilen drückende Verhältniss, in welchem die Regierten zu den Regierenden stehen, ist ein Rechtsgrund unerlässlich. Ich glaube, er kann in der »negotiorum gestio« gefunden werden. Wobei man sich die Gesammtheit der Bürger als Dominus negotiorum und die Regierung als den Gestor zu denken hat.
Sie muss schwinden, denn ihr Fundament schwindet: der Glaube an die unbedingte Autorität, an die endgültige Wahrheit; selbst in Militärstaaten ist der physische Zwang nicht ausreichend, sie hervorzubringen, sondern die angeerbte Adoration vor dem Fürstlichen wie vor etwas Uebermenschlichem. In freieren Verhältnissen ordnet man sich nur auf Bedingungen unter, in Folge gegenseitigen Vertrages, also mit allen Vorbehalten des Eigennutzes.