Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 19. Mai 2025
Es gab spaeterhin besondere Geschworenenkommissionen fuer Erpressung; fuer Mord mit Einschluss von Brandstiftung und falschem Zeugnis; fuer Wahlbestechung; ferner fuer Hochverrat und jede Entehrung des roemischen Namens; fuer die schwersten Betrugsfaelle: Testaments- und Muenzfaelschung; fuer Ehebruch; fuer die schwersten Ehrverletzungen, namentlich Realinjurien und Stoerung des Hausfriedens; vielleicht auch fuer Unterschlagung oeffentlicher Gelder, fuer Zinswucher und andere Vergehen; und wenigstens die meisten dieser Hoefe sind von Sulla entweder vorgefunden oder ins Leben gerufen und von ihm mit einer besonderen Kriminal- und Kriminalprozessordnung versehen worden.
Sulla hatte dieselbe nicht eigentlich aufgehoben, aber tatsaechlich waren doch die Geschworenenkommissionen ueber Hochverrat und Mord an ihre Stelle getreten, und an eine ernstliche Wiederherstellung des alten, schon lange vor Sulla durchaus unpraktischen Verfahrens konnte kein vernuenftiger Mensch denken.
Die Kriminalsachen fanden nach wie vor ihre Erledigung vor den verschiedener, fuer die einzelnen Verbrechen kompetenten Geschworenenkommissionen, die Zivilsachen teils vor dem Erbschafts- oder dem sogenannten "Hundertmaennergericht", teils vor den Einzelgeschworenen; die Leitung der Gerichte ward, wie bisher, in der Hauptstadt hauptsaechlich von den Praetoren, in den Provinzen von den Statthaltern beschafft.
Die Geschworenenkommissionen blieben zwar bestehen, aber dem Rekusationsrecht wurden Grenzen gesetzt und, was vielleicht noch wichtiger war, die Redefreiheit in den Gerichten aufgehoben, indem sowohl die Zahl der Advokaten als die jedem zugemessene Sprechzeit durch Maximalsaetze beschraenkt und die eingerissene Unsitte: neben den Tat- auch noch Charakterzeugen oder sogenannte "Lobredner" zugunsten des Angeklagten beizubringen, untersagt ward.
Wort des Tages
Andere suchen