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Aktualisiert: 7. Mai 2025
Der ausserordentliche Geschworenenprozess trat ein in einzelnen wichtigen Zivil- oder Kriminalfaellen, wegen welcher durch besondere Gesetze anstatt des Einzelgeschworenen ein eigener Geschworenenhof bestellt worden war.
Die Kriminalsachen fanden nach wie vor ihre Erledigung vor den verschiedener, fuer die einzelnen Verbrechen kompetenten Geschworenenkommissionen, die Zivilsachen teils vor dem Erbschafts- oder dem sogenannten "Hundertmaennergericht", teils vor den Einzelgeschworenen; die Leitung der Gerichte ward, wie bisher, in der Hauptstadt hauptsaechlich von den Praetoren, in den Provinzen von den Statthaltern beschafft.
Das Gebiet des Kriminalprozesses, der von Rechts wegen vor die Buergerschaft gehoerte, war bei den Roemern von Haus aus sehr eng und ward, wie bemerkt, durch Gracchus noch weiter verengt; die meisten Prozesse, sowohl die wegen gemeiner Verbrechen als auch die Zivilsachen, wurden entweder von Einzelgeschworenen oder von teils stehenden, teils ausserordentlichen Kommissionen entschieden.
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