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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Die Ausgleichungsabgaben sind lange, wesentlich durch Preußens Schuld, ein wunder Fleck der Zollgesetze geblieben; sie belästigten den Verkehr und brachten geringen Ertrag, auch nachdem sie späterhin die rein fiskalische Gestalt der »Übergangsabgaben« annahmen. Irrte Preußen in dieser Frage, so erhoben auch die Südstaaten höchst unbillige Ansprüche.

Dieser Zustand zeige eine schmerzlich empfundene Stagnation; das Genie fühle sich ermüdet von seiner Unfruchtbarkeit wie ein Gefangener, und arbeite sich vergeblich ab, um irgend eine neue Idee zu erzeugen. Mangels des erfinderischen Genies zögere aber der fiskalische Geist nicht, die Mittel zu entdecken, um die vierte Phase zu organisiren, die zwar ein Fortschritt aber nicht zum Guten sei.

Ein höchst merkwürdiger Umstand ist es, daß, während das ganze militairische, gerichtliche und fiskalische System so durchgemustert wurde, kein einziger Volksvertreter die Aufhebung des Gesetzes beantragte, welches die Presse einer Censur unterwarf. Selbst die aufgeklärtesten Männer begriffen damals noch nicht, daß die Freiheit der Discussion die Hauptschutzwehr aller anderen Freiheiten ist.

»Der steigende Reichthum des Bürgerthums hat den Adels-Feudalismus getödtet: Pergamente und Wappen haben aufgehört, die Herrschaft zu verleihen, und das Geld ist an ihre Stelle getreten. Wege zum Reichthum sind Industrie, Handel und Beamtenstellen. Der herrschende Geist wird demnach der kaufmännische und fiskalische sein.

Die Götter zahlen keine dreihundert Mark an fiskalische Kassen, weil sie »gröblich die Scham- und Sittlichkeitsgefühle mit unzüchtigen Schriften verletzten«. Wer den Geist insultiert, behängt sich selbst mit Fäkalischem. Die Dichter selbst, gegen die man sprach, wurden nur Träger des Mißverständnisses wie tausend vor ihnen, an denen sich in der Wut auf das Überlegene der Pöbel der Macht vergriff.

Manchem wohlmeinenden Beamten in Sachsen und Thüringen erschienen die preußischen Steuergesetze als eine überflüssige fiskalische Härte, weil sein eigener Staat für das Heerwesen nur Geringes leistete, also mit bescheidenen Einnahmen auskommen konnte.

Aber auch der Staat hat fiskalische Interessen, die geschädigt werden können. Er verliert eine zwar bürgerlich gering, aber finanziell hochgeschätzte Classe von Steuerträgern. Es muss ihm dafür eine Entschädigung geboten werden.

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