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Die Funken, die hierbei entstehen, werden mittelst einer Art Schwamm aufgefangen. In den ersten Tagen darf dieses Feuer nicht ausgehen. Wenn die panjin und dipen später ihre eigenen Wohnungen beziehen, holen sie ihr erstes Feuer von diesem Herde in der amin aja. Die beiden ersten Tage nach dem Einzug müssen die Hausbewohner melo.

Die Lebensverhältnisse der Sklaven hängen in hohem Masse von dem Charakter des Stammeshäuptlings ab; von den mehr als 150 dipen des gutmütigen, sanften Kwing war noch nie einer durchgegangen, beim Pnihinghäuptling Belarè jedoch kam dies mehrmals vor, selbst ganze Familien hatten es mit Erfolg versucht, nach dem Kapuas zu entfliehen.

Bei den panjin und dipen der Blu-u Kajan wird die Vorschrift, dass ein junger Ehemann zur Familie seiner Frau zieht, nicht so streng gehandhabt wie am Mendalam; sind beide Teile erwachsen, so zieht das Mädchen wohl auch gleich in das Haus ihres Gatten oder das seiner Eltern, besonders wenn dieser ein einziger Sohn ist und seine Familie ihn nicht entbehren kann.

Nur 10 Sklavenfamilien hatte Kwing Irang, dem wenigstens 150 dipen gehörten, bei sich zurückbehalten und einige andere bebauten unter Aufsicht einer ihm befreundeten, freien Kajanfamilie seine weiter abgelegenen Felder.

Die Kajan suchen selbst energisch eine Vermengung der Klassen durch Heirat zu verhindern, was ihnen jedoch nur zum Teile glückt. Die dipen werden zwar gut behandelt, weder verkauft noch getötet, aber nur wenige unter ihnen, wie Anjang Njahu und Sorong, übten durch ihre hohe Stellung beim Häuptling einen indirekten Einfluss auf die Stammesangelegenheiten aus.

Eigener Grundbesitz ist den dipen bei den Kajan nicht erlaubt, doch erhalten sie neben den Feldern des Häuptlings ein Stück Fand zur eigenen Nutzniessung zugewiesen. Anjang Njahu hatte sich zwar ein selbständiges Reisfeld angelegt, war dafür aber verpflichtet, ein anderes für Kwing zu unterhalten. Im allgemeinen kommen bei den Sklaven 2 Arbeitstage für den Häuptling auf einen für sie selbst; auch tritt der Häuptling denjenigen seiner Familienglieder, die mit ihm keine gemeinsamen