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Im Juli wurde Vahlteich, der als Stellvertreter für Hirsch am „Crimmitschauer Bürger- und Bauernfreund“ eingetreten war, als letzterer die Redaktion des „Volksstaat“ übernahm, wegen Majestätsbeleidigung durch die Presse zu drei Monaten Festungshaft verurteilt. Kurz darauf erhielt Karl Hirsch wegen desselben Deliktes vier Monate Festungshaft. Den 3.
Wenn damit die gewöhnliche, hin und wieder auch bekämpfte, Bezeichnung des Tatbestandes als eines Deliktes wider das Völkerrecht in sich hinfällig ist, so ergibt sich doch nur die ganz analoge Frage, ob man sie als ein Unternehmen gegen das Völkerrecht charakterisieren darf. Der Begriff der „Delikte wider das Völkerrecht“ ist sehr unsicher.
„Ich denke Anklage wegen Majestätsbeleidigung zu erheben.“ „Sie?“ „Jawohl, ich. Staatsanwalt Feifer hat Krankheitsurlaub, ich bin dran. Und, wie ich unmittelbar nach dem gestrigen Vorfall vor Zeugen festgestellt habe, war ich bei der Verübung des Deliktes nicht anwesend, bin also keineswegs verhindert, in dem Prozeß die Anklagebehörde zu vertreten.“ „Aber wenn niemand die Sache anzeigt!“