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Aktualisiert: 3. Mai 2025


Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand . Die weitgehende Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen.

Das glaubt Jaköble gern nach den eben gemachten Erfahrungen, doch verspürt er wenig Lust, neue Balzversuche anzustellen. Der stämmige Martin verläßt auch das Thema gleich und fragt: „Jobbeli, hesch du Kuraschi, so müschet mer Charte und spiele mer'n Win aus!“ „Isch recht!“ stimmt Jobbeli zu, und Chüngi bringt die abgegriffenen Karten.

Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll zu erheben . Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde.

Seine seltne Gewandheit in Leibesübungen erregte Staunen, er war so keck, die Behendesten im Laufen, die Stärksten im Ringen, die Rüstigsten im Schwimmen, zum Wettkampf einzuladen, und trug den Sieg davon. Eine Probe seiner geometrischen Uebersicht abzulegen, schwang er sich an einen Luftball empor, und entwarf binnen einer Stunde eine höchst genaue Charte des sichtbaren Landhorizonts.

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