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Aktualisiert: 30. April 2025
„Nun, meine Kousine ist allerdings alleinige Erbin von Falsterhof, aber sie hat selbst den Wunsch, mich an dem Besitze in halber Höhe zu beteiligen. Zu diesem Zwecke wurde mir durch ihren Rechtsbeistand bereits ein bares Kapital überwiesen. Weiteres macht sie abhängig von gewissen Bedingungen. Ohne Rückhalt gesprochen, sie will mich prüfen, ob ich imstande bin, mit einem großen Vermögen umzugehen. Eine gewisse Breckensche Pedanterie, übertriebene Gewissenhaftigkeit leiten sie. Aber ich besitze ein Schriftstück, das unzweifelhaft ihre Absicht kund giebt, mich zum gleichberechtigten Erben einzusetzen.
Sie verpflichten sich dazu schriftlich bei Justizrat Brix, ferner erklären Sie, keinerlei Rechte auf das Breckensche Vermögen, das flüssige oder liegende, zu besitzen, und nachdem das geschehen, ist Frau Cromwell nicht abgeneigt, ihr Anerbieten wieder aufzunehmen und Ihnen fünfzigtausend Mark auszuliefern. So, Herr von Brecken, das ist alles, was ich zu berichten habe.“
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