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Aktualisiert: 14. Mai 2025
Nur ein Staat, welcher durch Bodenrente und Erbschaftsbeschränkung ungewöhnlich grosse Geldmittel in die Hand bekäme, könnte möglicherweise so weitgehenden Anforderungen gerecht werden. Dazu kommt, dass der volle Arbeitsertrag, wie ihn die Sozialdemokraten verlangen, nicht einmal als ein besonders grosses Glück für den einzelnen Lohnarbeiter angesehen werden könnte.
In den Provinzen nun gar geschah nicht das Geringste, um den dortigen Bauernstand vor dem Auskaufen durch die roemischen Spekulanten zu retten: die Provinzialen waren ja bloss Menschen und keine Partei. Die Folge war, dass mehr und mehr auch die ausseritalische Bodenrente nach Rom floss.
Es konnte der Gutsbesitzer ferner sich eher durch Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den Konkurrenten gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren Bodenrente sich begnuegen als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz mangelten und der nur eben hatte, was er brauchte, um zu leben.
Wenn man bedenkt, dass nach den Veröffentlichungen des preussischen Finanzministeriums allein in Preussen jährlich =zwölfhundert Millionen Mark= vererbt werden eine Schätzung, welche übrigens nach ändern viel zu gering ist und auf mehr als das Doppelte veranschlagt werden kann so erhellt daraus, wie gross das Erträgnis einer solchen Massregel, obendrein im Verein mit dem staatlichen Bezug der Bodenrente, sein müsste.
Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung mitbegriffen wird, doch nicht reiner Zins, sondern
Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich den ganzen Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung sich entfernen.
In ihren Haenden vereinigt sich die Bodenrente fast des ganzen Italiens und der besten Stuecke des Provinzialgebiets, die wucherliche Rente des von ihnen monopolisierten Kapitals, der Handelsgewinn aus dem gesamten Reiche, endlich in Form der Pachtnutzung ein sehr betraechtlicher Teil der roemischen Staatseinkuenfte.
Vielleicht ist dabei auch noch darauf Ruecksicht genommen, dass die mangelnde Taetigkeit und Intelligenz des Grundherrn bei Weideland weniger nachteilig wirkt als bei der hoch gesteigerten Reben- und Olivenkultur. Innerhalb des Ackergutes stellt sich nach Cato die Bodenrente folgendermassen in absteigender Reihe: 1. Weinberg; 2. Gemuesegarten; 3.
Aber wie war es denn mit dem Ackerbau selbst? Der Krieg, den vom dritten bis zum fuenften Jahrhundert der Stadt das Kapital gegen die Arbeit in der Art gefuehrt hatte, dass es mittels des Schuldzinses die Bodenrente den arbeitenden Bauern entzog und den muessig zehrenden Rentiers in die Haende fuehrte, war ausgeglichen worden hauptsaechlich durch die Erweiterung der roemischen Oekonomie und das Hinueberwerfen des in Latium vorhandenen Kapitals auf die in dem ganzen Mittelmeergebiet taetige Spekulation.
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